Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln).
- Ort:
- Thomas-Müntzer-Str. 41
06406 Bernburg
2.Etage, Zimmer 310
Bürger ohne deutsche Sprachkenntnis:
- Die Belehrung kann nur in Begleitung eines Dolmetschers erfolgen.
- Termine hierfür müssen telefonisch vereinbart werden! Telefon: +49 3471 – 6841423
- Belehrungen mit Übersetzung sind Dienstags und Donnerstags, jeweils 11:00 Uhr, die Dauer beträgt ca. 1 Stunde.
Benötigte Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung
- Tätigkeiten im Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und imSchülerpraktikum sind mit entsprechenden Dokumenten vor Ort nachzuweisen.
- Unter 18 jährige bringen zur Veranstaltung die formlose Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern mit.
Datenschutzerklärung
Kosten / Gebühren:
Gebühr: 28,20 €
Eine Gebührenbefreiung ist bei folgenden Nachweisen möglich:
- Bundesfreiwilligendienst
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Schülerpraktikum
Zahlungsmöglichkeit:
- Barzahlung
- Zahlung auf Rechnung (nur für Firmen)
- EC-Karte