Gesundheitszeugnis – Infektionsschutzgesetz § 43 Abs.5 für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln

Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln).

 

Ort:
Thomas-Müntzer-Str. 41
06406 Bernburg
2.Etage, Zimmer 310
  • Für die Anmeldung zur Belehrung verwenden Sie bitte unser Online Formular
  • telefonische Anmeldung bitte unter Telefonnummer: +49 3471 684 - 1423; -1478
  • benötigte Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer,  Zahlungsart
  • die Gruppenbelehrungen sind:

    vormittags: Dienstag und Donnerstag 10:00 Uhr
    nachmittags: Dienstag 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 Uhr

  • Dauer ca. 1 Stunde
  • Ausstellung von Duplikaten der Bescheinigung nach § 43 IfSG (Gebühr: 5,20 €) erfolgt unter Telefonnummer: +49 3473 – 684 1423

 

Bürger ohne deutsche Sprachkenntnis:

  • Die Belehrung kann nur in Begleitung eines Dolmetschers erfolgen.
  • Termine hierfür müssen telefonisch vereinbart werden! Telefon: +49 3471 – 6841423
  • Belehrungen mit Übersetzung sind Dienstags und Donnerstags, jeweils 11:00 Uhr, die Dauer beträgt ca. 1 Stunde.

 

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung
  • Tätigkeiten im Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und imSchülerpraktikum sind mit entsprechenden Dokumenten vor Ort nachzuweisen.
  • Unter 18 jährige bringen zur Veranstaltung die formlose Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern mit.

 

Datenschutzerklärung

Kosten / Gebühren:

Gebühr: 28,20 €

 

Eine Gebührenbefreiung ist bei folgenden Nachweisen möglich:

  • Bundesfreiwilligendienst
  • Freiwilliges Soziales Jahr
  • Schülerpraktikum

 

Zahlungsmöglichkeit: 

  • Barzahlung
  • Zahlung auf Rechnung (nur für Firmen)
  • EC-Karte

 

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