Salzlandkreis
FD Soziales
06400 Bernburg (Saale)
Salzlandkreis
Ermslebener Str. 77
06449 Aschersleben
Altenhilfe
Bestattungskosten
Einmalige Beihilfen
Frauen- und Kinderschutzhaus
Hilfe zum Lebensunterhalt
Obdachlosenhilfe
Sozialhilfe
Wohnungsbauförderung
Rehabilitierung von SED-Opfern
Wohnberechtigungsscheine
Wohngeld
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hilfe zur Pflege
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
SG 21.1 - Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII | Tel.: +49 3471 684-1610 Fax: +49 3471 684-2850 |
SG 21.3 - Wohngeld und sonstige Leistungen nach SGB XII | Tel.: +49 3471 684-1606 Fax: +49 3471 684-2850 |
SG 21.5 - Hilfen zur Pflege | Tel.: +49 3471 684-1760 Fax: +49 3471 684-2850 |
SG 21.6 - Eingliederungshilfen und Gesamtplanverfahren | Tel.: +49 3471 684-1730 Fax: +49 3471 684-2850 |
Sozialhilfe tritt ein, wenn
Beratung und Antragstellung erfolgt im Fachdienst Soziales in Aschersleben.
Anträge sind in den Bürgerbüros erhältlich.
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sind beim Jobcenter zu stellen.
tritt ein für Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit an der Gesellschaft eingeschränkt oder hiervon bedroht sind.
tritt ein für Personen, die ihre körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können
Leistungen der Hilfe zur Pflege können sein:
tritt ein, wenn keine Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträgern bestehen bzw. wenn deren Leistungen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen
tritt ein, wenn keine Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträgern bestehen bzw. wenn deren Leistungen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen
tritt ein für Personen, die nicht krankenversichert sind