Mit dem 01.03.2023 tritt der vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Wegfall der Testpflicht (>>> Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung) in medizinischen Einrichtungen nach § 28b Infektionsschutzgesetz, wonach nur entsprechend nach § 22a Abs. 3 IfSG (mindestens zertifizierter Antigen-Schnelltest) getestete Personen Zutritt zu einer solchen Einrichtung hatten, in Kraft.
Das Angebot der Kreisverwaltung, freiwillig gemeldete Teststationen abzubilden, wird daher vorläufig eingestellt.
Bitte beachten Sie, dass neue Testzentren nicht mehr zugelassen werden können!
Voraussetzungen zum Betreiben einer Teststation zur Durchführung von POC-Antigen-Tests
Informations- und Datensicherheit Corona-Testzentrum
Corona-Testverordnung (Stand: 12.11.2021)
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt - Testung von symptomatischen und asymptomatischen Personen > Rechtsgrundlagen
Alle vom Gesundheitsamt beauftragten sowie die laut Testverordnung berechtigten Leistungserbringer von Testungen nach § 4a der Testverordnung (Bürgertests), sind verpflichtet, Angaben zum Testgeschehen gegenüber dem Gesundheitsamt zu machen. Dazu sind monatlich Angaben zur Anzahl der durchgeführten POC-Tests, der Anzahl der positiven POC Tests sowie der Testkapazität jeweils am 1. Werktag des Folgemonats für den Vormonat, zu melden.
Änderungsmeldung für Teststationen
Durch das Gesundheitsamt genehmigte Betreiber von Teststationen können Informationen bezüglich ihres Angebotes (Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe) über das entsprechende Formular vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Änderungsmitteilungen bearbeitet werden.
13.10.21: Informationsblatt der KV Sachsen-Anhalt zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Gemäß der aktuellen Gesetzesgrundlage sind Testzentren ab dem 01.08.21 dazu verpflichtet, die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats auch über die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts anzubieten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite der Corona Warnapp.
Fragen und Antworten zum Thema Schnelltests
22.12.2022: >>> Aufhebung ds Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 10.06.2022 über den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt unter Pandemiebedingungen
22.03.2021: >>> Brief der Ministerin Petra Grimm-Benne an alle Eltern, deren Kinder in Sachsen-Anhalt eine Kita oder eine Tagespflege besuchen
19.03.2021: SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests für Schüler*innen