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Testen im Salzlandkreis

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Testen im
Salzlandkreis

 

 

Stationäre Schnellteststationen 

Mit dem 01.03.2023 tritt der vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Wegfall der Testpflicht (>>> Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung) in medizinischen Einrichtungen nach § 28b Infektionsschutzgesetz, wonach nur entsprechend nach § 22a Abs. 3 IfSG (mindestens zertifizierter Antigen-Schnelltest) getestete Personen Zutritt zu einer solchen Einrichtung hatten, in Kraft.

Das Angebot der Kreisverwaltung, freiwillig gemeldete Teststationen abzubilden, wird daher vorläufig eingestellt. 

HINWEISE für Testzentren

 

 

Formulare

Bitte beachten Sie, dass neue Testzentren nicht mehr zugelassen werden können!

undefined Voraussetzungen zum Betreiben einer Teststation zur Durchführung von POC-Antigen-Tests

undefined Informations- und Datensicherheit Corona-Testzentrum

undefined Corona-Testverordnung (Stand: 12.11.2021)

undefined Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt - Testung von symptomatischen und asymptomatischen Personen > Rechtsgrundlagen 

 

Meldeformular für Schnelltests (Bürgertests) an das Gesundheitsamt

undefined Meldeformular Bürgertests

Alle vom Gesundheitsamt beauftragten sowie die laut Testverordnung berechtigten Leistungserbringer von Testungen nach § 4a der Testverordnung (Bürgertests), sind verpflichtet, Angaben zum Testgeschehen gegenüber dem Gesundheitsamt zu machen. Dazu sind monatlich Angaben zur Anzahl der durchgeführten POC-Tests, der Anzahl der positiven POC Tests sowie der Testkapazität jeweils am 1. Werktag des Folgemonats für den Vormonat, zu melden. 

Bitte senden Sie das Formular an: 
 

 

 

Meldung Testpflicht nach § 28b Infektionsschutzgesetz

undefined Angaben zu Testungen und Anteil der geimpften Personen in Einrichtungen und Unternehmen nach IfSG § 28b Abs. 3 Satz 5 zur Übermittlung an des zuständige Gesundheitsamt 

 

 

Bitte senden Sie das Formular an:

 

Änderungsmeldung für Teststationen

undefined Änderungsmeldung für Teststationen 

Durch das Gesundheitsamt genehmigte Betreiber von Teststationen können Informationen bezüglich ihres Angebotes (Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe) über das entsprechende Formular vornehmen. 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Änderungsmitteilungen bearbeitet werden.

Bitte senden Sie das Formular an:

 

 

Anbindung an Corona-Warn-App 

Hinweise zur Registrierung erhalten Sie unter: 

undefinedCorona Warn App Portal | Funktionalitäten | T-Systems - YouTube

undefinedKBV - Anschluss an die Corona-Warn-App für Bürgertests erforderlich

 

Allgemeine Hinweise

 

 

Bürger*innen

13.10.21: Informationsblatt der KV Sachsen-Anhalt zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung 


Gemäß der aktuellen Gesetzesgrundlage sind Testzentren ab dem 01.08.21 dazu verpflichtet, die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats auch über die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts anzubieten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite der Corona Warnapp. 


undefinedFragen und Antworten zum Thema Schnelltests  



 

 

Kitas und Schulen

22.12.2022: >>> Aufhebung ds Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 10.06.2022 über den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt unter Pandemiebedingungen 


22.03.2021: >>> Brief der Ministerin Petra Grimm-Benne an alle Eltern, deren Kinder in Sachsen-Anhalt eine Kita oder eine Tagespflege besuchen


19.03.2021: SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests für Schüler*innen

undefined Formular Einverständniserklärung der Eltern 

undefined Anleitung 

 

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