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Qualitätssystem Musikschule

 

Musikschularbeit von ausgezeichneter Qualität

 

STATUS BESTÄTIGT - KREISMUSIKSCHULE ERNEUT "STAATLICH ANERKANNT"

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Sie ist und bleibt „Staatlich anerkannte Musikschule“, die Kreismusikschule „Béla Bartók“ des Salzlandkreises. Bereits zum dritten Mal konnte die landkreiseigene Einrichtung den Nachweis ihrer Qualitätsarbeit erbringen und erhielt im November 2017 in der Landeshauptstadt die Urkunde dazu. 

Vorausgegangen war ein recht aufwändiger Rezertifizierungsprozess. Die Musikschule erforschte ihre Stärken und Schwächen in einer Art Selbst-Evaluation. Mitarbeiter, Schüler und Eltern wurden befragt. Ein externer Management-Experte gab Hilfestellung, um in Auswertung die Ergebnisse den ursprünglichen Zielen gegenüberzustellen und neue Qualitätsansprüche abzuleiten. Diese Vorgehensweise ist begründet im Qualitätsmanagement, das 2009 vom Musikschul-Fachverband VdM nach europäischem Vorbild für seine Mitgliedsschulen eingerichtet wurde.

Für die erfolgreiche Rezertifizierung und die darauf basierende Anerkennung nach dem  Musikschulgesetz des Landes Sachsen Anhalt nahm Dieter Giesemann (Foto: 3. v. r.), musikalischer Leiter der Kreismusikschule am Standort Aschersleben-Staßfurt, die Urkunde entgegen. Rainer Robra (Bildmitte), Sachsen-Anhalts Kulturminister und Chef der Staatskanzlei, hatte zum Termin neun Musikschulen eingeladen. Sie alle können nun für weitere vier Jahre als „Staatlich anerkannte Musikschule“ für ihre Arbeit werben.

Foto: Landesverband der Musikschulen e. V. (LVdM)

 

 

Die Kreismusikschule des Salzlandkreises beteiligte sich gemeinsam mit der Musikschule Bernburg e. V. am Zertifizierungsverfahren „Qualitätssystem Musikschule“.

2009 erhielten beide Musikschulen mit den übrigen beteiligten des Landesverbandes der Musikschulen in Sachsen-Anhalt e.V. das Zertifikat zum erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses und den Titel „Staatlich anerkannte Musikschule“. Mehr...

 

 

Qualitätssicherung

Die European Foundation for Quality Management (EFQM) hat ein Modell entwickelt, mit dem Unternehmen die Qualität ihres Handelns zuverlässig beschreiben, einschätzen und kontinuierlich verbessern können. Es handelt sich um eine wohl durchdachte Systematik, hinter der die Erfahrungen Hunderter von Unternehmen sowie arbeitswissenschaftliches und betriebswirtschaftliches Know-how stehen. Sie ist auch für öffentliche Einrichtungen anwendbar.
Das Modell besteht aus 9 Kriterien. Jedes Unternehmen muss das Grundmodell auf seine eigenen Verhält­nisse übersetzen.

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) hat mit Unterstützung des Bundesjugendministerims diese Über­tragungsarbeit für die Musikschulen geleistet und das "Qualitätssystem Musikschule" (QsM) ausgearbeitet.

Das QsM wird so konkret, dass die Anwender ihre eigene Praxis schnell wiedererkennen und mit all ihren Details auf das Modell beziehen können. Es bleibt aber so allgemein, dass es für alle Musikschulen im VdM zutreffend und anwendbar ist. Wie ein "Rahmenlehrplan" gibt es eine Orientierung, ohne Einzelheiten vorzuschreiben.

Am Ende verfügt die Musikschule über eine Selbsteinschätzung mit konkreten Belegen, Dokumenten, Nachweisen und kann optional ein EFQM-Zertifikat erwerben. Die Musikschule ist ihr eigener Gutachter geworden.

 


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