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Kompetenzagentur

Inhalt

KOMPETENZAGENTUR

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. Die Grundlage für die Durchführung und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“.

Es gelten die Regelungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“, Teil 2 Besondere Regelungen, Abschnitt 4, Förderbereich D Kompetenzagenturen (KA).

 

Ziel und Zielgruppe

Ziel der Kompetenzagentur ist, niedrigschwellige Unterstützungsangebote einzurichten, die jungen Menschen berufliche Perspektiven eröffnen und den Übergang in eine Berufsausbildung vereinfachen. Zur Zielgruppe gehören förderungsbedürftige junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren und in Ausnahmefällen bis unter 35 Jahren.

 

Inhalt

Die Unterstützungsangebote begleiten die Teilnehmenden intensiv. Im Mittelpunkt steht eine sozialpädagogische und ganzheitlich ausgerichtete Einzelfallhilfe für alle jungen Menschen, unabhängig von deren Förderanspruch zum Beispiel in Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Die Angebote beziehen die Eltern sowie weitere Erziehungsverantwortliche und Bezugspersonen in die Begleitung ein und pflegen einen intensiven Kontakt mit regionalen Unternehmen.

Insbesondere folgende Elemente können Teil des Unterstützungsangebotes sein:

  • Einzelfallberatung und Begleitung der Teilnehmenden,
  • soziale Gruppenangebote,
  • Eltern- und Familienarbeit (zum Beispiel Informationsveranstaltungen),
  • fachlicher Austausch der beteiligten Akteure im Hilfesystem,
  • Abstimmung mit den Akteuren der Rechtskreise Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Achtes Buch Sozialgesetzbuch und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch,
  • Koordinierung von Hilfsangeboten und darüberhinausgehende Netzwerkarbeit,
  • aufsuchende Arbeit, zum Beispiel in der ländlichen Region, sowie
  • Mobilitätsunterstützung zur Wahrnehmung einschlägiger Termine.

 

Durchführungszeitraum

Im Rahmen eines Übergangsjahres gemäß der Richtlinie „REGIO AKTIV“ wird aktuell im Salzlandkreis das Projekt Kompetenzagentur „YOUthPoints Come In!“ für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2026 umgesetzt.

 

 

 

 

Der Salzlandkreis ruft alle interessierten Träger auf, Projektvorschläge für niedrigschwellige Unterstützungsangebote im Rahmen des Wettbewerbes „MOVE“ Salzlandkreis einzureichen, die jungen Menschen berufliche Perspektiven eröffnen und den Übergang in eine Berufsausbildung vereinfachen. Die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbes und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt.

 

 

 

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