Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

Fachdienst Jugend und Familie, 22.6 Unterhaltsvorschuss

Herr Nurallah Bozkurt

10.03.2025
22/214/0556/24

03.04.2025

17.04.2025

► zur Benachrichtigung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht, SG 30.2 Leistungsgewährung

Herr Mukhamed KHASANOV

08.04.2025
33.60.20.21-21833

08.04.2025

22.04.2025

 zur Benachrichtigung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht, SG 30.2 Leistungsgewährung

Frau Natasha KHASANOVA

08.04.2025
33.60.20.21-21830

08.04.2025

22.04.2025

► zur Benachrichtigung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht

Herr Satnam SINGH

09.04.2025
33.60.20.24-22652

09.04.2025

23.04.2025

► zur Benachrichtigung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht, SG 30.2 Leistungsgewährung

Herr Gourav TANWAR

07.04.2025
33.60.20.16-22224

09.04.2025

23.04.2025

► zur Benachrichtigung

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