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Europäische Dienstleistungsrichtlinie

 

Die europäische Dienstleistungsrichtlinie
Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen im Salzlandkreis

Mit Datum vom 28.12.2009 ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) europaweit in Kraft getreten.
In Sachsen-Anhalt wurde vom Landtag am 16.12.2009 das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner, zur Regelung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit sowie zur verwaltungskostenrechtlichen Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EAG-Gesetz) beschlossen.

 

Sie dienen dem Ziel, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und bürokratische Hemmnisse abzubauen. Es ist für EU-ausländische Dienstleistungserbringer wie für inländische Dienstleistungserbringer gleichermaßen von Nutzen.

Die EU-DLR eröffnet hierzu dem Dienstleister einen völlig neuen Zugangsweg, um schneller an eine begehrte Genehmigung zu gelangen:

 - den Weg der vollelektronischen Kommunikation -

Das heißt, der Dienstleister kann aus der Ferne voll elektronisch eine Genehmigung zur Erbringung einer Dienstleistung erlangen.

Wie funktioniert das und was muss getan werden:

  • Prüfung, ob das Vorhaben richtlinienkonform ist

              -  hierzu kann in den Dokumenten der Europäischen Union nachgelesen werden oder  
                 eine Vorhabensklärung beim Einheitlichen Ansprechpartner durchgeführt werden

  • Dienstleister muss über eine qualifizierte Signatur und die damit im Zusammenhang stehende technische Infrastruktur verfügen
  • Nutzung des Internetportals des Einheitlichen Ansprechpartners

              - Registrierung des Dienstleisters im Internetportal
              - persönlicher Portalbereich wird angelegt, sämtliche Dokumente und Unterlagen (welche
                in Dateiform vorliegen müssen) können hier hochgeladen, verschlüsselt und signiert
                abgelegt werden
              - zuständige Stellen und Abarbeitungsstand für den Dienstleistungserbringer ersichtlich
              - im persönlichen Portalbereich erfolgt die Übergabe der Bescheide und ähnlicher
                Dokumente an den Antragsteller

  • sämtliche Kommunikation zwischen den am Genehmigunsverfahren beteiligten Personen und Stellen erfolgt ebenfalls verschlüsselt und signiert.
  • Weitere Hinweise zum Internetportal finden interessierte Dienstleister direkt auf der Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners. Portal des Einheitlichen Ansprechpartners  

 

Für den Dienstleister bleibt natürlich auch der herkömmliche Weg bestehen, das heißt, er kann sich persönlich, per Telefon, Fax oder Briefpost an die zuständige Stelle der Kreisverwaltung wenden.
Um den für sein Vorhaben zuständigen Fachbereich zu finden, kann der Dienstleister den auf der Homepage des Salzlandkreises bereitgestellten Zuständigkeitsfinder für Verwaltungsleistungen nutzen. Dort werden Leistungen beschrieben und Kontaktdaten angezeigt.

 

Weiterführende Links:

www.dienstleistungsrichtlinie.de 
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Dienstleistungsrichtlinie - Fragen und Antworten 
EAG-Gesetz Land Sachsen-Anhalt

 

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