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Vorbeugender Brandschutz

Aufgabenschwerpunkte

  • Durchführung der Brandsicherheitsschauen gemäß BrSchG § 3(4) und BrSchG § 19 in Verbindung mit der Verordnung über die Brandsicherheitsschau in Objekten innerhalb des Landkreises zum Schutz vor den von Bränden und Explosionen ausgehenden Gefahren für Personen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt.
  • Erfassung, Gegenüberstellung und Wertung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
  • Planung von Maßnahmen, die die Ausbreitung von Bränden verhindern sowie die wirksame Brandbekämpfung gewährleisten.
  • Feststellung von Brand verursachenden und anderen brandschutztechnischen Mängeln sowie die Anordnung und Überwachung ihrer Behebung.
  • Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz, dem Bauordnungsamt, den Polizeibehörden, Bezirksschornsteinfegermeister und mit anderen Behörden der Gefahrenabwehr.
  • Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren durch Prüfung von Projekten und Fertigung von Stellungnahmen zum bautechnischen Brandschutz sowie Teilnahme an Bauabnahmen.
  • Kontrolle über ordnungsgemäße Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Kreiseinsatzleitstelle des Salzlandkreises entsprechend der Forderungen in Baugenehmigungen.

 

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