verwaltungjpg

42 - Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz

 

undefined

Fachdienstleiterin:

Stefanie Olsen​

 

Telefon:
+49 3471 684-1891
Fax:
+49 3471 684-551890
E-Mail:

Der Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz bittet darum,
Anfragen vorrangig in schriftlicher Form an den FD zu senden.

 

 

 

Postanschrift

Salzlandkreis
FD Klima-, Umwelt- und Naturschutz
06400 Bernburg (Saale)

Besucheranschrift

Ermslebener Straße 77
06449 Aschersleben

undefined

Anfahrt: Google Maps

Sprechzeiten

 
Montag
09:00 – 12:00 Uhr
​nach Terminvereinbarung
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
​nach Terminvereinbarung

formulare

Direkt zu den Formularen folgender Aufgabenbereiche:

AUFGABEN

Abfall - übertragener Wirkungskreis
Abfallentsorgungsanlagen
Abwasser
Altlasten/Bodenschutz
Artenschutz
Chemiekalienrecht
Cross compliance
Deponien
Gefahrenabwehr (Umwelt)
Gewässerschutz/-aufsicht
Heizölanlagen
Hochwasser/-schutz
Immissionsschutz
Kleinkläranlagen
Landschaftspflege/-schutz
Naturschutz
Sonderabfälle
Trinkwasser
Umweltinspektion
Umweltschutz
Unfälle mit der Freisetzung umweltbelastender Stoffe
Wasserrecht/-aufsicht
Zoo-Genehmigung

 

SACHGEBIETE

SG 42.1 - Abfall, Altlasten und Boden

Tel.: +49 3471 684-1902

SG 42.3 - Immission und Chemie

Tel.: +49 3471 684-1936

SG 42.4 - Wasser

Tel.: +49 3471 684-1698

SG 42.5 - Naturschutz und Forsten

Tel.: +49 3471 684-1874

Aktuelle Informationen

  • 29.11.2023: Öffentliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises, Fachdienst Natur und Umwelt:
  • 11.05.2021: Hinweis: Keine Gartenabfälle in Feuerkörben oder -schalen verbrennen!  > News-Mitteilung
  • 24.02.2021: Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern  >  News-Mitteilung
  • 09.07.2020: Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern  >  News-Mitteilung
  • 22.05.2020:  Trockenheit belastet Gewässer und Grundwasser - Salzlandkreis mahnt Schutzmaßnahmen an  >  News-Mitteilung
  • 04.02.2020: Naturschutz pur: in Altenburg wurde ein Schornstein für Störche hergerichtet  >  News-Mitteilung 
  • 31.01.2020: Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vom Juli 2019 aufgehoben > News-Mitteilung
  • 23.07.2019: Bitte beachten: Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser ins Grundwasser/in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage (Kleinkläranlage) wurde aktualisiert  >  zu den Formularen des Fachdienstes Umwelt und Natur

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  • Die Mitglieder der Naturschutzbeirates des Salzlandkreises und die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten finden Sie HIER .

VERÖFFENTLICHUNG VON ÜBERWACHUNGSDATEN

Anlagenregister gem. § 36 der 44. BImSchV

Abfall- und Imissionsschutzrechtliche Kontrollen von Abfallentsorgungsanlagen in Zuständigkeit des Salzlandkreises

undefined

Kontrolle von Deponien, die sich in der Betriebsphase befinden, in Zuständigkeit des Salzlandkreises

undefined

Verfüllung von Sand-, Kies- und Tongruben in Zuständigkeit des Salzlandkreises

undefined

(Stand: 12.11.2024)

 

merkblätter

Merkblatt zur Lagerung von Silage und Festmist nach der neuen AwSV

(zuständig: Sachgebiet Wasser)

Merkblatt zur Festmistaußenlagerung

(zuständig: Sachgebiet Wasser)

Merkblatt Artenschutz bei Baumaßnahmen im Salzlandkreis

(zuständig: Sachgebiet Natur- und Artenschutz)

Merkblatt Gewerbeabfallverordnung

(zuständig: Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)

 

Merkblatt für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

(zuständig: Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)

ratgeber

undefined


Zur Praxis der Baumpflegeaktionen im Salzlandkreis

Beim Durchfahren unseres Kreises fällt auf, dass viele große Bäume an den Straßen einem so genannten Pflegeschnitt unterworfen werden. Es hat sich bereits ein regelrechter Wettbewerb entwickelt, wer am besten den schönsten Baum entstellt. Der Fachdienst Natur und Umwelt des Landkreises teilt dazu mit, dass alle Gemeinden, die eine Baumschutzsatzung haben, für ihre Bäume selbst verantwortlich sind. Lediglich für Naturdenkmale als Einzelbäume oder Alleen ist der Landkreis zuständig. Dennoch ist die sachliche Notwendigkeit vieler dieser Pflegeschnitte in Frage zu stellen, zumal wenn große gesunde Bäume vorsorglich gestutzt werden, weil möglicherweise ein Ast abfallen und einen Schaden anrichten könnte. Oftmals ist das anfallende Laub oder möglicher Schattenwurf der wahre Grund dieser Aktionen. Die so entstellten Bäume verlieren dadurch ihr Erscheinungsbild, treiben meist unkontrolliert neu aus und erfordern ständige Nacharbeiten. Es ist in den Fällen der Verkehrssicherheit anzuraten, die Bäume, die ihr biologisches Alter erreicht haben, auch komplett weg zu nehmen und an gleicher Stelle auf Lücke oder an einem anderen Ort Ersatz zu pflanzen. Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur ästhetischer, sondern verbessert auch die Akzeptanz des Naturschutzes allgemein. Bäume in Natur und Landschaft sollen sich in ihrer Natürlichkeit entwickeln. Dazu gehören auch abgebrochene Äste, die für die einheimische Tierwelt wertvolle Lebensräume in Form von Bruthöhlen hinterlassen. 
 

 

 

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x