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Gesundheitszeugnis nach §43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz

Kontakt

Sachgebietsleitung


undefined Herr Brune

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Allgemeiner Infektionsschutz


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Postanschrift

Salzlandkreis
FD Gesundheit
06400 Bernburg (Saale)

Besucheranschrift

Salzlandkreis
Thomas-Müntzer-Straße 41
06406 Bernburg (Saale)

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► Anfahrt: Google Maps

Sprechzeiten

Montag
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung

Themen

Belehrung und Ausstellung der BEscheinigung nach §43 Infektionsschutzgesetz 

Die Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgestez können Sie entweder bequem von zuhause aus und jederzeit als Onlineverfahren durchlaufen oder Sie buchen sich einen von zwei wöchentlichen Terminen zu einer Präsenzveranstaltung im Fachdienst Gesundheit, in der Thomas-Müntzer-Straße 41 in 06406 Bernburg (Saale). Im folgenden Bereich können Sie zwischen dem Online- und dem Präsenzformat auswählen.

 

I. Onlinebelehrung

Hier gelangen Sie zum ► Onlineverfahren.

 

Bürger ohne deutsche Sprachkenntnis


Die Onlinebelehrung wird in folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Italienisch, Russisch. 

 

II. Präsenzbelehrung im Fachdienst Gesundheit

Für die Anmeldung zur Präzensbelehrung verwenden Sie bitte das ► Terminvergabeformular. Gerne können Sie sich auch telefonisch unter +49 3471 684-2690 anmelden. 

  • benötigte Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer,  Zahlungsart
  • die Gruppenbelehrungen sind: Dienstag 16:00 Uhr und Donnerstag 10:00 Uhr
  • Dauer ca. 1 Stunde
  • Ausstellung von Duplikaten der Bescheinigung nach § 43 IfSG (Gebühr: 10,00 €) erfolgt unter Telefonnummer: +49 3471 684-2690

 

Ort


Thomas-Müntzer-Straße 41
06406 Bernburg (Saale)
2. OG, Zimmer 310

 

Benötigte Dokumente


  • Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung
  • Tätigkeiten im Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und im Schülerpraktikum sind mit entsprechenden Dokumenten vor Ort nachzuweisen.
  • Unter 18-jährige bringen zur Veranstaltung die formlose Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern mit.

 

Kosten/Gebühren


Gebühren für Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung: 28,20 €

Eine Gebührenbefreiung ist bei folgenden Nachweisen möglich:

  • Bundesfreiwilligendienst
  • Freiwilliges Soziales/ Ökologisches Jahr
  • Schülerpraktikum

Zahlungsmöglichkeiten:

  • EC-Karte (bevorzugt)
  • Barzahlung
  • Zahlung auf Rechnung (nur für Firmen)

 

Bürger ohne deutsche Sprachkenntnis


Die Präsenz-Belehrung wird nur in deutscher Sprache angeboten. Die Belehrung kann daher nur in Begleitung eines Dolmetschers erfolgen.

Termine hierfür vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnr: +49 3471 684-2690.

 

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