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Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

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Salzlandkreis
FD 32 Ordnung und Straßenverkehr
SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Zur Vermeidung von Wartezeiten wird grundsätzlich um vorherige Terminvereinbarung unter den angegebenen Rufnummern gebeten. 

 

 

Allgemeines

Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition ist in Deutschland streng geregelt und bedarf grundsätzlich der Erlaubnis.

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (nicht zum Führen!) von Schusswaffen und Munition wird in Form der Waffenbesitzkarte erteilt.

Neben dem Nachweis eines entsprechenden Bedürfnisses (bei Jägern in der Regel der Jagdschein, bei Sportschützen eine Bescheinigung des Schießsportverbands) muss die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers gegeben sein.

Die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen wird durch den Kleinen Waffenschein erteilt, wobei die gleichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen wie bei der Erteilung der Waffenbesitzkarte gelten.

Der Salzlandkreis ist auch zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz (Erlaubnis zum Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen, sowie zum Vorderlader- und Böllerschießen).

Die jeweiligen Antragsformulare finden Sie >>> HIER

 

 

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