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Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Jugendschutz

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Salzlandkreis
FD 32 Ordnung und Straßenverkehr
SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Donnerstag
09:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
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Allgemeines

Der ordnungsrechtliche Jugendschutz umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie zum Beispiel Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren.

Die Zuständigkeit des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes liegt im Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr.

Möchten Sie einen Hinweis geben bzw. einen Verstoß anzeigen? Sie können sich aber auch telefonisch an den Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr oder per E-Mail an uns wenden (siehe oben).

 

 

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