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Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Fischerei

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Online-Antrag Verlängerung von Fischereischeinen

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Aktuell: Wegen Aktualisierung der elektronischen Antragstellung steht Ihnen unser Online-Formular voraussichtlich ab Mitte September 2024 wieder zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie in der Zwischenzeit bei Bedarf den >>Antrag in Papierform


 

 

kontakt  |  sprechzeiten

 

Postanschrift:

Salzlandkreis
FD 32 Ordnung und Straßenverkehr
SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
06400 Bernburg (Saale)

Besucheranschrift:

Salzlandkreis
Karlsplatz 37
06406 Bernburg (Saale)

Telefon:  +49 3471 684-1373

Fax:  +49 3471 684-561324

E-Mail:  

Wir bitten Sie vorrangig, die Verlängerung eines Fischereischeines online oder per Post zu beantragen. Der verlängerte Fischereischein wird Ihnen dann nebst Kostenbescheid zugeschickt.
Hier für steht Ihnen das

>>> elektronische Antragsformular
oder der 
>>> Antrag in Papierform
zur Verfügung.

 

Sprechzeiten: 

 
Montag
 
09:00 - 12:00 Uhr
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 – 12:00 und 
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 und
14:00 – 16:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
nach Vereinbarung

 

 

Allgemeines

 

Fischerprüfung

Um einen Fischereischein des Landes Sachsen-Anhalt erhalten zu können, muss eine Fischerprüfung abgelegt werden. Hierbei sind drei Prüfungen zu unterscheiden:

1. Fischerprüfung

Die Fischerprüfung berechtigt zum Erwerb des Fischereischeines. Diese kann ab dem vollendeten 13. Lebensjahr abgelegt werden. Vor der Ablegung der Fischerprüfung muss jeder Prüfling an einem mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassenden Vorbereitungslehrgang auf die Fischerprüfung (Pflichtlehrgang) teilnehmen. Eine Lehrgangsübersicht erhalten Sie jeweils innerhalb der Anmeldefrist auf dieser Internetseite. Die Fischerprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

2. Jugendfischerprüfung 

Die Jugendfischerprüfung berechtigt zum Erwerb des Jugendfischereischeines. Dieser wird nur bis zum 18. Lebensjahr erteilt und berechtigt nur zum Friedfischfang. Die Jugendfischerprüfung ist eine mündliche Prüfung. Personen, die das 8. Lebensjahr, aber noch nicht das 17. Lebensjahr vollendet haben, können an der Jugendfischerprüfung teilnehmen.

3. Friedfischfischerprüfung

Die Friedfischfischerprüfung berechtigt zum Erwerb des Friedfischfischereischeines. Dieser kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erteilt werden und berechtigt nur zum Friedfischfang. Die Friedfischfischerprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Personen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, können an der Friedfischfischerprüfung teilnehmen.

Die Abnahme der Jugend- und Friedfischfischerprüfung erfolgt durch die Mitgliedsvereine des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. im VDSF e. V. und deren Rechtsnachfolger, denen die obere Fischereibehörde nach § 15 b FischPrüfO die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen hat. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Fischereibehörde des Salzlandkreises.

Gebühren:
Fischerprüfung
(ab vollendetem 18. Lebensjahr): 60,00 EUR
Fischerprüfung (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 30,00 EUR
Jugendfischerprüfung: 25,00 EUR
Friedfischfischerprüfung (ab vollendeten 18. Lebensjahr): 55,00 EUR
Friedfischfischerprüfung (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 25,00 EUR

4. Anmeldung zur Fischerprüfung

Die Fischerprüfungen des Salzlandkreises finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt und werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Anmeldung ist dann online auf dieser Internetseite möglich. 

Die Termine für das gesamte Bundesland finden Sie auf der Internetseite der >>Landesverwaltung (Rubrik Termine).

 

 

Termine der Jugendfischer-, Friedfischfischer- und Fischerprüfung

Die Prüfungstermine der Jugend- und Friedfischfischerprüfung werden durch die jeweiligen Mitgliedsvereine selbst festgelegt und müssen mind. zwei Monate vorher öffentlich bekannt gegeben werden.

Die Anträge auf Zulassung zur Jugend- und Friedfischfischerprüfung sind bei den jeweiligen Mitgliedsvereinen bis spätestens 4 Wochen vor deren Prüfungstermin zu stellen.

Die Fischerprüfung ist mindestens einmal jährlich durch die Fischereibehörde durchzuführen. Dieser Prüfungstermin wird durch die Fischereibehörde des Salzlandkreises ebenfalls zwei Monate vorher öffentlich bekannt gegeben.

Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt online auf dieser Seite. Innerhalb des Anmeldezeitraumes finden Sie hier ein Online-Anmeldeformular und die erforderlichen Anlagen (Übersicht Lehrgänge und Informationsblatt).  

Ferner können Sie sich im Internet auf der Homepage www.fischerprüfung.sachsen-anhalt.de zum einen über die Prüfungstermine der Jugendfischer-, Friedfischfischer- und Fischerprüfung informieren und zum anderen können Sie zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung neben dem Pflichtlehrgang eine Fischerprüfung simulieren.

 

Erteilung und Verlängerung von Fischereischeinen

Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Fischereischeinen können in der Fischereibehörde des Fachdienstes Ordnung und Straßenverkehr (siehe oben) gestellt werden.

  • benötigte Unterlagen bei der Erteilung eines Fischereischeines:
  • Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung
  • 1 Passbild
  • benötigte Unterlagen bei der Verlängerung eines Fischereischeines:
  • bisheriger Fischereischein
  • 1 Passbild, wenn kein Verlängerungsfeld im Fischereischein mehr frei ist
  • benötigte Unterlagen bei Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit:
    • Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung oder der bisherige Fischereischein
    • 1 Passbild

Gebühren Fischereischeine und Friedfischfischereischeine (ab vollendetem 18. Lebensjahr)

 

1 Jahr

16,00 EUR

2 Jahre

32,00 EUR

3 Jahre

48,00 EUR

4 Jahre

64,00 EUR

5 Jahre

70,00 EUR

Gebühren Fischereischeine und Friedfischfischereischeine (ab vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

 

1 Jahr

10,00 EUR

2 Jahre

20,00 EUR

3 Jahre

30,00 EUR

4 Jahre

40,00 EUR

5 Jahre

50,00 EUR

Gebühren Fischereischein auf Lebenszeit: 275,00 EUR

Gebühren Jugendfischereischein pro Jahr: 5,00 EUR

 

 

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