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Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Finanzanlagenvermittler und Immobilbiardarlehensvermittler

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Salzlandkreis
FD 32 Ordnung und Straßenverkehr
SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Freitag
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​nach Terminvereinbarung

 

 

Allgemeines

Wer Anlageberatungen und -vermittlungen von Finanzanlagen im Sinne des § 34f GewO oder die Vermittlung von Immobiliardarlehen im Sinne des § 34i GewO durchführen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.

Voraussetzungen für die Erlaubnis:

  • Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Nachweis der geordneten Vermögensverhältnissen
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis

Die jeweils benötigten Unterlagen können Sie den entsprechenden Merkblättern auf der Formularseite entnehmen.

Vermittlerregister

Zusätzlich zur Erlaubnis müssen sich Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler im von der Industrie- und Handelskammer geführten Vermittlerregister eintragen lassen. Die Anträge auf Eintragung finden Sie auf den Internetseiten Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die von Ihnen ausgefüllten Formulare werden dann über den Salzlandkreis zur IHK geschickt.

Rechtsgrundlagen

 

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