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Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Einbürgerungen

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Zur Vermeidung von Wartezeiten wird grundsätzlich um vorherige Terminvereinbarung unter den angegebenen Rufnummern gebeten.

Aktuelle Mitteilungen

 

 

 

Einbürgerungen

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Mit Hilfe dieser Internetseite >>> https://www.einbürgerung.de/fragebogen.php#quickcheck können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen. Bitte beachten Sie: Die Entscheidung, ob Sie Deutsche oder Deutscher werden können, trifft der Salzlandkreis, nachdem Sie den Antrag und alle Unterlagen eingereicht haben.

Die Voraussetzungen im Überblick

In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte „Anspruchseinbürgerung“):

  • Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.

Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen (sogenannte „Ausschlussgründe“).
Diese sind unter anderem:

  • Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.
  • Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie dem Verfassungsschutz und der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.
  • Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
  • Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte „Mehrehe“).
  • Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.

 

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