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Zulassung mit Saisonkennzeichen

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Unterlagen und Dokumente

Gemäß der gesetzlichen Regelung muss der Saisonzeitraum mindestens zwei Monate betragen. Maximal sind elf Monate zulässig. Außerhalb dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen benutzt bzw. im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Auch muss außerhalb des Saisonzeitraumes eine gültige Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsbehörde nachgewiesen sein.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
  • bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
  • Kennzeichenschilder
  • Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll 

 

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