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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges

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Unterlagen und Dokumente

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
  • bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nicht erforderlich, wenn es auf den gleichen Halter zugelassen und das Kennzeichen beibehalten wird
  • Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
  • Kennzeichenschilder – wenn reserviert und noch vorhanden
  • Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll

 

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