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Wechselkennzeichen

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Unterlagen und Dokumente

Mit Wirkung vom 1. Juli 2012 besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge zu beantragen.

Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Fahrzeuge entsprechen der gleichen Fahrzeugklasse (Fahrzeugart – siehe nachfolgend)
  • Zuteilung nur für Pkw, Wohnmobil, Motorräder und Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht möglich
  • beide Fahrzeuge haben die gleichen Maße der Kennzeichentafeln
  • Wechselkennzeichen können auch für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) gleicher Bauart beantragt werden
  • Wechselkennzeichen als Saison-, rotes Kennzeichen, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen sind unzulässig.
  • Wechselkennzeichen werden nicht von allen Kennzeichendiensten im Salzlandkreis angefertigt. Bitte informieren Sie sich vorher rechtzeitig, welcher Schilderdienst die Wechselkennzeichen anfertigt.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
  • bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
  • Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Kennzeichenschilder – nur bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll 

 

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