- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges – deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ist vorhanden
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung) - Sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorliegt, ist auch ein Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag usw.) vorzulegen
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
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