- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - (Vorlage nur erforderlich, wenn Änderungen vorgenommen werden müssen, z. B. Aufbauart, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Gutachten einer Technischen Prüfstelle oder einer amtlichen Überwachungsorganisation oder bei Katalysatorennachrüstung Herstellerbescheinigung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einbaubestätigung der Werkstatt
- ggf. Vollmacht
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