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Ersatz-Zulassungsbescheinigung

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Teil I - Fahrzeugschein

Für die Beantragung (nur durch den Fahrzeughalter) einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Ersatz für die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss der Halter eine Versicherung an Eides Statt abgeben.
Dies kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen.
Soll das Fahrzeug außerhalb des Salzlandkreises zugelassen werden, erstellt die Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
  • bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend) - nur erforderlich bei zugelassenen Fahrzeugen
  • bei Diebstahl - Diebstahlanzeige von der Polizei

Teil II - Fahrzeugschein

Für die Beantragung (nur durch den Fahrzeughalter) einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), als Ersatz für eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss der Halter eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Dies kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen. Nach erfolglosem Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 14 Tage) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt und ausgehändigt werden.

Soll das Fahrzeug außerhalb des Salzlandkreises zugelassen werden, erstellt die Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den technischen Daten. Diese dient der neuen Zulassungsbehörde als Grundlage zur Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Rahmen der Umschreibung oder Außerbetriebsetzung.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
  • bei Diebstahl - Diebstahlanzeige von der Polizei
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend) - nur erforderlich bei zugelassenen Fahrzeugen

 

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