Für die Beantragung (nur durch den Fahrzeughalter) einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Ersatz für die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss der Halter eine Versicherung an Eides Statt abgeben.
Dies kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen.
Soll das Fahrzeug außerhalb des Salzlandkreises zugelassen werden, erstellt die Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Für die Beantragung (nur durch den Fahrzeughalter) einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), als Ersatz für eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss der Halter eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Dies kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen. Nach erfolglosem Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 14 Tage) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt und ausgehändigt werden.
Soll das Fahrzeug außerhalb des Salzlandkreises zugelassen werden, erstellt die Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den technischen Daten. Diese dient der neuen Zulassungsbehörde als Grundlage zur Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Rahmen der Umschreibung oder Außerbetriebsetzung.
Buchen Sie jetzt Ihren Wunschtermin über die ► Online-Terminvergabe