Für die Ausstellung einer verlorenen gegangenen oder gestohlenen Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR (Herstellung bis 28.01.1992) ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zuständig.
Informationen, welche Fahrzeug das betrifft, erhalten Sie auf der Seite des ► Kraftfahrt-Bundesamtes (kba.de).
Bitte richten Sie Ihr Anliegen hinsichtlich der Ersatzausstellung der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausschliesslich an das Kraftfahrt-Bundesamt mit folgendem Antrag: