- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie des Unterschriftsberechtigten laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
- Behördenführungszeugnis (Beantragung beim Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) (sog. Punkteregister beim KBA) vom Antragsteller bzw. der vertretungsbefugten Person (nicht älter als 3 Monate)
- schriftlicher Antrag mit Begründung
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
Verlängerung:
Für eine Verlängerung ist ein formloser Antrag, ein Behördenführungszeugnis, eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister sowie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (evBzumAbruf) spätestens drei Wochen vor Ablauf des Kennzeichen einzureichen.
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