Antragssteller mit Wohnsitz in Deutschland
Seit dem 01.04.2015 gelten für Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens entsprechend § 16a der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) folgende Voraussetzungen:
- Wohnsitz oder Firmensitz oder der Standort des Fahrzeug (Nachweis mittels Kaufvertrag oder Rechnung ist erforderlich) muss im Salzlandkreis sein.
- Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde bekannt sein (z.B. Vorlage der ZB II)
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ist vorhanden (sollte keine gültige HU vorhanden sein erfolgt die Zuteilung nur für den Salzlandkreis bzw. angrenzende Zulassungsbezirke)
- Fahrzeug darf nicht zugelassen sein (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen nur möglich außerhalb des Zulassungszeitraumes)
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen
- ggf. Vollmacht (Die Abgabe einer Lastschrifteinzugserklärung ist hier nicht erforderlich.)
Antragssteller ohne Wohnsitz in Deutschland
Für Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber EU-Bürger sind, besteht die Möglichkeit, gemäß § 46 Absatz 2 FZV bei der Zulassungsbehörde einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Erst dann ist eine Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens zulässig.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- Personalausweis des Empfangsbevollmächtigten (Original)
- Empfangsvollmacht
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen
- ggf. Vollmacht (Die Abgabe einer Lastschrifteinzugserklärung ist hier nicht erforderlich.)
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