- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder - wenn Fahrzeug noch zugelassen -
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Anlage 11 Nr. 3 FZV)
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
Hinweis: Der Standort des Fahrzeuges im Salzlandkreis ist durch eine Rechnung bzw. Eigentumsnachweis nachzuweisen. Des Weiteren ist auch die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich!
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