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Ausfuhrkennzeichen

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Ausfuhrkennzeichen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder - wenn Fahrzeug noch zugelassen -
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassunsgbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
  • Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Anlage 11 Nr. 3 FZV)
  • Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll 

Hinweis: Der Standort des Fahrzeuges im Salzlandkreis ist durch eine Rechnung bzw. Eigentumsnachweis nachzuweisen. Des Weiteren ist auch die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich!

 

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