Sprechzeiten für Autohäuser und Zulassungsdienste
Mo 08:30 - 10:00 Uhr
Di 08:30 - 10:00 Uhr
Mi 08:30 - 10:00 Uhr
Do 08:30 - 10:00 Uhr
Fr 08:30 - 10:00 Uh
Unterlagen zur Bearbeitung können grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten am Ausgabeschalter abgegeben werden.
Die Abholdung der bearbeiteten Unterlagen erfolgt im Regelfall am darauffolgenden Arbeitstag.
Hinweise
- Seit dem 15.01.2020 werden Zulassungen nur noch mit einer Kopie des Personalausweises vorgenommen. Hierzu ist der entsprechende Vordruck zu verwenden und vollständig ausgefüllt mit vorzulegen.
- Weiterhin ist es seit dem 15.01.2020 grundsätzlich erforderlich, dass ein entsprechender Bearbeitungsauftrag den Zulassungsunterlagen beigefügt wird.
- Eine Zulassung auf minderjährige Personen erfolgt nur, wenn ein Erziehungsberechtigter hier persönlich vorspricht und die entsprechende Einwilligungserklärung unterzeichnet. Außerdem muss die minderjährige Person im Besitz einer Fahrerlaubnis für das zuzulassende zulassungspflichtige Fahrzeuge sein. Dies gilt nicht für Personen mit einer Schwerbehinderung, die die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllen.