Informationen für Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
Mit Wirkung vom 02.04.2024 ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsfreiheit für ukrainische Kriegsflüchtlinge erforderlich. Die entsprechende Antragsstellung auf Erteilung einer Ausnahme ist beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 30, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle (Saale) zu stellen. Die Kontaktdaten lauten:
Telefon: +49 345 514-0
Mail: ausnahmenstvzo@lvwa.sachsen-anhalt.de
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das entsprechende ► Formular.
Die bisherige Regelung der Allgemeinverfügung des Landes Sachsen-Anhalt läuft am 30.06.2023 aus.
03.04.2024: Nach bisherigem Kenntnisstand läuft diese Regelung am 30.09.2024 aus. Damit unterliegen diese Fahrzeug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und müssen dann entsprechend zugelassen werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld eine Bescheinigung beim Hauptzollamt einzuholen und auch ein Gutachten gemäß § 21 StVZO zur Zulassung anzufertigen ist.