Es sind keine Verstöße gemeldet.
Es sind keine Verstöße gemeldet.
Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen sowie wiederholte Verstöße.
Lfd. Nr. |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Fest-stellung |
Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes |
Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Rechtsgrundlage VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. |
Bemerkung |
2/24 |
19.03.2024 |
07.02.2024 |
LM Vst. Breite Straße 27 06449 Aschersleben
Lebensmittel-unternehmerin: Herr Ahmad Bajbouj
Kategorie: Lebensmittelgeschäft, Fleischereifiliale und -verkaufsabteilung |
- Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte
- hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen
- unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen in der Betriebsstätte
- Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel
Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10
Anhang II Kap. V
Anhang II Kap. IX
|
Nachkontrolle am 22.02.2024: nicht beseitigte Verstöße: - Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte - unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen in der Betriebsstätte - Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln |
Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen sowie wiederholte Verstöße.
Lfd. Nr. |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Fest-stellung |
Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes |
Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Rechtsgrundlage VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. |
Bemerkung |
3/24 |
03.04.2024 |
13.03.2024 |
Pizzeria Nostra Schloßstr. 104 39240 Calbe (Saale)
Lebensmittel-unternehmerin: Herr Dyar Abdo
Kategorie: Speisegaststätte |
- Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte
- hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen
- unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen in der Betriebsstätte
- unzureichender Schutz vor Kontaminationen der im Betrieb gelagerten Rohstoffe und Zutaten
- Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel
Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. V
Anhang II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV
Anhang II Kap. IX
|
Nachkontrolle erfolgte am 18.03.2024:
Die Mängel der Kontrolle vom 13.03.2024 wurden beseitigt |
Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen sowie wiederholte Verstöße.
Lfd. Nr. |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Fest-stellung |
Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes |
Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Rechtsgrundlage VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. |
Bemerkung |
4/24 |
22.04.2024 |
18.03.2024 |
Mein Menü Calbe GmbH Ringstraße 6 7 39240 Calbe (Saale)
Kategorie: Großküche |
Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
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Nachkontrolle am 26.03.2024:
Mängel wurden größtenteils behoben |
Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der wiederholte Verstöße im Bereich Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen.
Lfd. Nr. |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Fest-stellung |
Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes |
Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Rechtsgrundlage VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Bst. c |
Bemerkung |
5/24 |
25.07.2024 |
25.04.2024 |
Mein Menü Calbe GmbH Ringstraße 6 - 7 39240 Calbe (Saale)
Kategorie: Großküche |
· Nichteinhaltung der Heißhaltetemperatur von Speisen bei Speisenanlieferung
Somit wurden die zubereiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
i.V.m. DIN 10506 i.V.m. §§ 3 und 10 LMHV
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Hinweis:
Die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB dient der Transparenz und der aktiven Information des Verbrauchers, um eine hinreichende Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu schaffen. Sie stellt keine öffentliche Warnung vor dem aufgeführten Unternehmen oder dem genannten Lebensmittel bzw. Futtermittel dar und darf daher nicht mit einer Veröffentlichung im Rahmen der Gefahrenabwehr (öffentliche Warnung) verwechselt werden. Öffentliche Warnungen zu entsprechenden Erzeugnissen sind auf der Seite www.lebensmittelwarnung.de zu finden. Die Veröffentlichung wird gemäß § 40 Abs. 4a LFGB nach 6 Monaten wieder von der Homepage entfernt.