Salzlandkreis
Fachdienst Bildung, Integrierte Planung, Amt für Ausbildungsförderung
06400 Bernburg (Saale)
Rechtsgrundlagen:
Jugendhilfeplanung: § 80 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Aufgabe/Ziel:
Inhalte:
Links:
Integrierter Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan des Salzlandkreises (enthält alle Teilpläne und Sozialdatensammlung; Stand Januar 2016)
Frau Schulze Sachbearbeiterin Jugendhilfeplanung/ Sozialplanung Jugendhilfeplanung, Teilplan „Förderung der Jugend“ |
Tel.:+49 3471 684-1775 |
Rechtsgrundlagen:
Pflegestrukturplan: § 4 Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Aufgabe/Ziel:
Pflegestrukturplan: Der Landkreis ist verpflichtet, die pflegerische Angebotsstruktur weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass eine Trägervielfalt gewährleistet ist. Grundlage dafür ist die regelmäßige Erstellung und Fortschreibung von Pflegestrukturplänen für das jeweilige Gebiet.
Beratungsstellen: Erarbeitung einer Teilplanung Beratungsstellen des Salzlandkreises, sowohl für die über das FamBeFög geförderten Beratungsstellen der Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen und der Suchtberatungsstellen als auch für die Schwangerschafts- und Schwangerenkonfliktberatungsstellen sowie für die Schuldner- und Insolvenzberatung.
Inhalte:
Die Pflegestrukturplanung bezieht sich nicht nur auf die ambulanten Dienste, teilstationären oder stationären Einrichtungen, sondern auch auf die komplementären Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements und die Entwicklung neuer Formen pflegerischer Angebote.
Der Teilplan Beratungsstellen bildet neben dem Bestand an Einrichtungen und Diensten auch die Bedarfe an sozialen Diensten und Einrichtungen ab, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erforderlich sind, dabei sollen die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant werden.
Links:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt: http://www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/familie/familienratgeber/familie-mit-erwachsenen-kindern/gesundheit-und-vorsorge/pflegeversicherung/
Rechtsgrundlage:
Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen
Aufgabe/Ziel:
Erarbeitung eines mittelfristigen Schulentwicklungsplanes des Salzlandkreises, sowohl für den allgemeinbildenden als auch den berufsbildenden Bereich (Zeitraum: grundsätzlich 5 Schuljahre) sowie die Erarbeitung einer Fortschreibung der jeweiligen Schulentwicklungspläne zum 31.12. eines Jahres.
Inhalte:
Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes im Lande und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen.
Links:
Rechtsgrundlagen:
Aufgabe/Ziel:
Gemäß den o.g. Runderlassen unterliegen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund der Schulpflicht, wenn sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land haben. Für diese Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache sollen Bildungsbeteiligung und Schulerfolg durch schulische Angebote unterstützt und gesichert werden. Zudem sollen Bildungsbeteiligung, Ausbildungsvorbereitung und die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung und somit die Integration in den Arbeitsmarkt durch berufsschulische Angebote unterstütz und gesichert werden.
Inhalte:
Das Landesschulamt ist für die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in eine Schule der entsprechenden Schulform verantwortlich.
Damit die erforderlichen Unterlagen für die Beschulungsgenehmigung vollständig und aktuell beim Landeschulamt eingereicht werden können, hat sich der Salzlandkreis (FD 20) bereit erklärt, für die in seinem Territorium in Frage kommenden Kinder- und Jugendlichen die Anträge zu prüfen, zu bündeln und mit einer Beschulungsempfehlung an das Landesschulamt weiterzuleiten.
Das Landesschulamt entscheidet dann über die endgültige Aufnahme und erteilt die Genehmigung. Diese wird direkt an die Eltern der Kinder versendet, eine Kopie erhält die betreffende Schule sowie der Salzlandkreis (FD 20).
Links:
Runderlasse des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt:
https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/themen/migration/rechtsgrundlagen/
Herr Jacob Sachbearbeiter Integrierte Sozialplanung – Schulentwicklungsplanung |
Tel.: +49 3471 684-1570 |
Rechtsgrundlagen:
Aufgabe/Ziel:
Das Feststellungsverfahren und Ausweiswesen im Rahmen des Schwerbehindertenrechts obliegt dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die gesundheitlichen Behinderungen und deren Auswirkungen werden auf entsprechenden Antrag festgestellt.
Inhalte:
Beratung der Menschen im Zuge der Antragstellung zur Feststellung einer gesundheitlichen Behinderung und deren Auswirkungen. Diese Feststellungen sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie zum Beispiel:
- Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch (bei Grad der Behinderung von 30 oder 40);
- Zusatzurlaub;
- Steuerermäßigung;
- besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (Integrationsamt);
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (Integrationsamt);
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr;
- Ermäßigung des Rundfunkbeitrages und der Telefongebühren.
Links:
Informationen zum Schwerbehindertenrecht vom Landesverwaltungsamt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/versorgungsverwaltung/schwerbehindertenrecht/
Frau Marx Sachbearbeiterin Schwerbehindertenrecht |
Tel.: +49 3471 684-1778 |
Rechtsgrundlage:
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für regionale Projekte auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der LHO und die Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-LHO/VV-Gk, RdErl. des MF vom 01.02.2001, MBl. LSA S. 241, 281, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28.01.2013 (MBl. LSA S. 73) in ihrer jeweiligen geltenden Fassung.
Aufgabe/Ziel:
Das Programm „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ soll die verschiedenen Programme zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit im Land sinnvoll ergänzen.
Die Zuwendungen sollen die Etablierung eines Sozialen Arbeitsmarktes unterstützen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung in Sachsen-Anhalt.
Langzeitarbeitslose, die im Rahmen des Programms erfolgreich stabilisiert wurden, sollen in einen sogenannten Übergangsarbeitsmarkt (mit Regelinstrumenten des SGB II geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Wirtschaftsunternehmen) vermittelt werden. Zielstellung ist, bei Personen der Zielgruppe Integrationsschritte in Richtung regulärer Beschäftigung zu erreichen.
Zielgruppe:
Zielgruppe für die Förderung sind arbeitslose Personen mit Langzeitleistungsbezug oder Langzeitarbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die über 35 Jahre alt sind mit einer negativem Integrationsprognose. Der Langzeitleistungsbezug muss zum Zeitpunkt des Eintritts in das Projekt mindestens 21 Monate bestanden haben. Die Teilnahme am Programm erfolgt auf freiwilliger Basis.
Inhalte:
Den ausgewählten Personen der Zielgruppe wird eine freiwillige Teilnahme an längerfristigen niedrigschwelligen Beschäftigungsplätzen im gemeinwohlorientierten Bereich (entsprechend Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) angeboten. Diese Beschäftigungsplätze bieten zum einen die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und zum weiteren eine intensive sozialpädagogische Begleitung für die persönliche und berufliche Stabilisierung der Teilnehmenden.
Projektzeitraum im Salzlandkreis:
13.09.2017 – 31.12.2021
Dokumente:
Landesprogramm „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“