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22.8 - Team Jugendgerichtshilfe

Der Aufgabenbereich "Team Jugendgerichtshilfe" ist Teil des Sachgebietes 22.1 - Jugendschutz, Jugendgerichtshilfe, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Familienhebammen im Fachdienst Jugend und Familie. Das Sachgebiet wird geleitet von Herrn Kreß.

 

POSTANSCHRIFT

Salzlandkreis
FD Jugend und Familie
06400 Bernburg (Saale)

 

 

 

 

 
 

Besucheranschriften

 

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Region Bernburg (Saale)

Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale) | Zi. 310

 

 


 

> Herr Kreß

Tel.: +49 3471 684-1667
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Region Aschersleben und Staßfurt

Breite Straße 22, 06449 Aschersleben | Zi. 316

> Frau Groh-Knakowski

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Region Schönebeck

Geschwister-Scholl-Str. 157 (Salzlandsparkasse), 39218 Schönebeck (Elbe) | Zi. 1.13

> Herr Apelt

Tel.: +49 3471 684-1707
Fax: +49 3471 684-551707
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AUFGABENSCHWERPUNKTE

1. Tätigwerden nach dem Jugendgerichtsgesetz

Vorverfahren

  • Prüfung und Erstgespräche zur Straftat mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden;
  • Unterbreiten gezielter pädagogischer Hilfen;
  • Prüfen und Anregen, inwieweit eine außergerichtliche Einigung – z.B. durch Täter-Opfer-Ausgleich oder durch Konfliktschlichtung, zu fördern ist;
  • Erarbeiten einer Stellungnahme zur Entwicklung, Straftat, Tatmotivation und Sanktion;
  • Anregung hinsichtlich des Erstellens von Gutachten mit entsprechender Begründung.

Hauptverfahren

  • Teilnahme an der Gerichtsverhandlung;
  • Mündliche Stellungnahme zur derzeitigen Situation des Beschuldigten und Unterbreiten eines Vorschlages zur festzusetzenden Strafe in der Gerichtsverhandlung.
Nach der Hauptverhandlung
  • Nachbesprechen der Hauptverhandlung mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden und seinen Bezugspersonen;
  • Überwachen und Hilfestellungen geben bei den festgesetzten richterlichen Weisungen und Auflagen;
  • Pädagogische Begleitung während des Strafvollzuges, Arrestes oder der Unterbringung in einer Fachklinik;
  • Hilfestellung bei der Wiedereingliederung/Resozialisierung von gefangenen Jugendlichen/Heranwachsenden.

Sonstige Aufgaben

  • Formlose Betreuung von Jugendlichen/Heranwachsenden in aktuellen Krisensituationen;
  • Durchführen von fachspezifischen Weiterbildungen, Fortbildungsveranstaltungen und Informationsveranstaltungen.

 

2. Bearbeitung der Meldungen von Schulpflichtverletzungen

  • Prüfen der Meldungen, inwieweit pädagogische Maßnahmen im Hinblick auf die begangenen Schulpflichtverletzungen angeboten bzw. angenommen worden sind und somit vom Festsetzen eines Bußgeldes abgesehen werden kann;
  • Zusammenarbeit mit den Schulen und den Schulsozialarbeitern;
  • Hilfestellung bei der Vermittlung in alternative Beschulungsformen.

 

 

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