Salzlandkreis
FD Jugend und Familie
06400 Bernburg (Saale)
Region Bernburg
> Herr Maiberg
Tel. +49 3471 684-1655,
Fax: +49 3471 684-551655
E-Mail:
> Frau Zimmermann
Tel. +49 3471 684-1632,
Fax: +49 3471 684-551632
E-Mail:
Region Aschersleben-Staßfurt
> Frau Feld
Tel. +49 3471 684-1831
Fax: +49 3471 684-551831
E-Mail:
Region Schönebeck (Elbe)
> Herr Maiberg
Tel. +49 3471 684-1655,
Fax: +49 3471 684-551655
E-Mail:
Der Aufgabenbereich "Jugendschutz" ist Teil des Sachgebietes 22.1 - Jugendschutz, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Familienhebammen im Fachdienst Jugend und Familie.
Gesetzliche Arbeitsgrundlage ist § 8a SGB VIII - er bezieht sich vorrangig auf die Abklärung möglicher Kindeswohlgefährdungen, sowie damit verbundene mögliche Inobhutnahmen.
Es wird jeder Meldung nachgegangen, egal ob diese im privaten Kontext anonym oder durch einen bekannten Absender aufgegeben wurde oder durch Institutionen, wie Kliniken, Kinderärzte, Kindertageseinrichtungen, Schulen oder andere.
> Annahme von Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung
> Einberufung von Fachteams zur Einschätzung konkreter Anhaltspunkte
> Durchführen von Gesprächen und Hausbesuchen bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen, sowie deren Personensorgeberechtigten zur Abklärung der Anhaltspunkte und ggf. das gemeinsame Besprechen und Einleiten von Maßnahmen zur Abwehr einer möglichen Kindeswohlgefährdung
> Einholen von Kurzeinschätzungen bei den beteiligten Institutionen wie beispielsweise Kinderärzte, Kindertageseinrichtungen / Schulen
> Sofortige Herausnahme des Kindes bei lebensbedrohlichen Ereignissen (Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII)
> Erstellen und Koordination von einem Hilfenetzwerk bis zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung