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Information über die Erteilung eines Auftrages

... gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A

Nach § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
  • Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer

übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift des AG
  • Vergabeverfahren
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Name des beauftragten Unternehmens

Nach § 19 Abs. 2 VOL/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  • Beschränkten und Freihändigen Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name des AG und dessen Beschaffungsstelle
  • Name des beauftragten Unternehmens
  • Vergabeart
  • Art und Umfang der Leistung
  • Zeitraum der Leistungserbringung

 

Auftragsgegenstand eingestellt bis Dokument

zz. keine vergebenen Aufträge

 


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