politikjpg

Wahlkalender

 

 

Kreiswahlleiter:

Marko Gregor


Telefon:   +49 3471 684-1294

Fax:    +49 3471 684-552255

E-Mail:    

 

 

 

 

kreistagswahl 2024

Wahlergebnisse

2024

 

Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Zur Europawahl und den Kommunalwahlen wird die Landeswahlleiterin für die Medien am 9. Juni 2024 im Ministerium für Inneres und Sport,
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni", in Magdeburg einen Presseservice anbieten.
Mehr dazu in dert >>> Pressemitteilung der Landeswahlleiterin

>>> Pressemitteilung zur Beantragung der Briefwahl

>>> Pressemitteilung zu Europa- und Kommunalwahlen

pdf>>> Flyer mit Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024 

pdf>>> Broschüre zur Kommunalwahl 2024 - Informationen in Leichter Sprache

>>> Informationen in Leichter Sprache zur Europa- und Kommunalwahl

 

 

09.06.2024 - Europawahl 

Briefwahlvorstände zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zur Europawahl
>>> Amtsblatt Nr. 23/2024 vom 22. Mai 2024

Kreiswahlausschuss zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Europawahl im Salzlandkreis
>>> Amtsblatt Nr. 16/2024 vom 10. April 2024

Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
>>> Amtsblatt Nr. 10/2024 vom 6. März 2024

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)
>>> Amtsblatt Nr. 43/2023 vom 4. Oktober 2023 

 

PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin Nr. 33 vom 04.06.2024

WIESBADEN – Die Bundeswahlleiterin weist alle Briefwählerinnen und -wähler darauf hin, dass die Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Europawahl spätestens am Wahltag, also am kommenden Sonntag, dem 9. Juni 2024, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein müssen. Nur dann kann die Stimme für die Europawahl berücksichtigt werden.

>>> Zur vollständigen Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin Nr. 31 vom 03.06.2024

WIESBADEN – Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl in Deutschland am 9. Juni 2024 wählen. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, müssen die Wahlberechtigten dafür im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt, ist dies der Fall. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis – ausweisen.

>>> Zur vollständigen Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin Nr. 29 vom 31.05.2024

WIESBADEN – Kurz vor der Europawahl blickt die Bundeswahlleiterin auf die Zahlen zur Europawahl 2024.

>>> Zur vollständigen Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin (Auszug) Nr. 25 vom 21.05.2024

WIESBADEN – Die Bundeswahlleiterin empfiehlt Wahlberechtigten, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, umgehend mit ihrer zuständigen Gemeinde zu klären, ob sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

>>> Zur vollständigen Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin (Auszug) Nr. 24 vom 16.05.2024

WIESBADEN – Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 aufgerufen. In der Bundespressekonferenz hob sie die Bedeutung der Wahl hervor: „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Entscheiden Sie so mit über die Politik der Europäischen Union in den kommenden fünf Jahren. Ihre Wahlteilnahme ist ein Zeichen für eine funktionierende und starke Demokratie.“ Die Bundeswahlleiterin wandte sich dabei insbesondere auch an junge Menschen ab 16 Jahren, die bei der Europawahl 2024 erstmals an einer bundesweiten Wahl teilnehmen dürfen. Der Deutsche Bundestag beschloss im Jahr 2022 die Absenkung des Wahlalters bei der Europawahl von zuvor 18 Jahren.

>>> Zur vollständigen Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin (Auszug) Nr. 09 vom 28.02.2024

WIESBADEN:  Wahlberechtigte können an der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, können Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Das hierfür erforderliche Antragsformular steht im Internetangebot der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) unter Europawahl 2024 → Informationen für Wählende → Deutsche im Ausland zur Verfügung.

PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin (Auszug) Nr. 08 vom 27.02.2024

Europawahl 2024: Unionsbürgerinnen und -bürger auch in Deutschland wahlberechtigt

WIESBADEN: Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, können an der Europawahl am 9. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland auch die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger) teilnehmen.

 

 

09.06.2024 - Kreistagswahl

Kreiswahlausschuss zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl im Salzlandkreis
>>> Amtsblatt Nr. 16/2024 vom 10. April 2024

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Kreistagswahl im Salzlandkreis am 9. Juni 2024
>>> Amtsblatt Nr. 15/2024 vom 9. April 2024

Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
 >>> Amtsblatt Nr. 10/2024 vom 6. März 2024

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 04.10.2023 folgende Beschlüsse getroffen:
Berufung Kreiswahlleiter und stellvertretender Kreiswahlleiter
>>> Amtsblatt Nr. 51/2023 vom 6. Dezember 2023

Einteilung der Wahlbereiche
>>> Amtsblatt Nr. 51/2023 vom 6. Dezember 2023

 

>>> Hier finden Sie Videos zu den Kommunalwahlen 2024 in Gebärdensprache
Gehörlose und schwerhörige Wahlberechtigte erfahren in den Videos viel Wissenswertes rund um die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024;
beispielsweise, was beim Ausfüllen des Stimmzettels beachtet werden muss und wie die Briefwahl funktioniert.

 

Vordrucke zu den Kreiswahlvorschlägen gemäß § 30 KWO LSA

Anlage 5 b – Wahlvorschlag

Anlage 8a – Zustimmungserklärung

Anlage 9a – Bescheinigung der Wählbarkeit

Anlage 9c – Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG

Anlage 10 -  Niederschrift zur Aufstellung der Bewerber

 

ZUKÜNFTIGE WAHLEN

  • 2025 | Bundestagswahl
  • 2026 | Landtagswahl Sachsen-Anhalt
  • 2028 | Landratswahl 

 

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x