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Die Verwaltungsorgane des Landkreises

Entsprechend dem Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt sind die Verwaltungsorgane des Landkreises der Kreistag und der Landrat.

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Kreises und wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.

Der Kreistag des Salzlandkreises setzt sich aus dem Landrat und 54 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.

Die Kreistagsmitglieder haben sich zu fünf Fraktionen wir folgt zusammengeschlossen:

CDU-Fraktion, Fraktion SPD/GRÜNE/WG, Fraktion DIE LINKE., AFD-Fraktion, Fraktion FDP/WIDAB.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Kreistag ständige Ausschüsse, in denen die Beschlüsse vorberaten oder – in den beschließenden Ausschüssen - endgültig entschieden werden. Die Besetzung durch Kreistagsmitglieder in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der Gesellschaften, an denen der Salzlandkreis beteiligt ist, finden Sie unter Betriebsausschüsse.

Die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse finden in der Regel in einem Zeitraum von 14 Tagen vor einer Kreistagssitzung statt. Alle Termine, Ladungen, Tagesordnungspunkte und Dokumente finden Sie unter Kreistag-Bürgerinfo, die Beschluss-Sammlung unter Kreistagsbeschlüsse.

 

 

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