Die wichtigsten Schritte:
Wenn Sie im Landkreis bleiben wollen, melden Sie sich bitte bei den Ansprechpartnern der Stadt oder Gemeinde, in der Sie ankommen >>> Liste
Dort werden Sie beim Einwohnermeldeamt registriert.
Dafür benötigen Sie:
Für Fragen und Unterstützungen bei Antragsstellungen stehen Ihnen die Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden zur Verfügung.
Найважливіші кроки:
Якщо ви хочете залишитися в окрузі, будь ласка, зв’яжіться з контактними особами міста чи муніципалітету- >>> список:
Там Вас зареєструють у відділі реєстрації мешканців (Einwohnermeldeamt)
Для цього потрібно мати:
Ваші контактні дані (електронна пошта/телефон).
Контактні особи в містах і муніципалітетах доступні для запитань та допомоги із заявками.
>>> Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Jobcenters.
Aufgrund der aktuellen Krise in der Ukraine ist es ukrainischen Staatsangehörigen derzeit unverschuldet nicht möglich, die Bundesrepublik innerhalb ihres erlaubten visumfreien Kurzaufenthaltes von 90 Tagen zu verlassen. Daher liegt hier ein Ausnahmefall nach Artikel 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsabkommens vor.
Vor dem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aufenthaltsrechtliche Hinweise zum Umgang mit ukrainischen Staatsangehörigen gegeben.
Mit Erlass des BMI vom 25.02.2022 wird für ukrainische Staatsangehörige im Salzlandkreis, deren visumsfreier Aufenthalt ab dem 25.02.2022 abläuft, von Amts wegen das Vorliegen eines Ausnahmefalles im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 des Schengener Durchführungsabkommens festgestellt. Damit wird nach § 40 Aufenthaltsverordnung (AufenthVO) der visumsfreie Kurzaufenthalt bis zum 31.05.2022 automatisch verlängert.
Bitte beachten Sie:
Ukrainische Staatsbürger/innen, welche von der dargelegten Situation betroffen sind, melden sich bitte durch Übersendung einer formlosen Aufenthaltsanzeige und Beifügung einer Passkopie bei der Ausländerbehörde des Salzlandkreises persönlich im Servicebüro, postalisch oder per Mail. Auch Kontaktdaten wie Telefonnummern, Mail-Adressen oder Personalien von Kontaktpersonen sollten mitgeteilt werden.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen zu ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus haben, können Sie sich gern an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Zu beachten ist hier, die im Internet veröffentlichte Buchstabenaufteilung der jeweiligen Sachbearbeiter/innen. Der jeweilige Sachbearbeiter/die jeweilige Sachbearbeiterin wird nach Ablauf der 90-Tages-Frist über weitere aufenthaltsrechtliche Schritte entsprechend der Erlasslage entscheiden.
Ukrainische Staatsangehörige, die sich außerhalb des Salzlandkreises aufhalten, informieren sich bitte bei der für Aufenthaltsrecht zuständigen Behörde (Ausländerbehörde) vor Ort.