Wenn du die Schulpflicht erfüllt hast, aber nicht mehr Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule oder einer Abendklasse bist, kannst du durch eine Prüfung den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss (einschließlich des erweiterten Realschulabschlusses) oder das Abitur erwerben.
• Haupt- oder Realschulabschluss: Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis spätestens 15. Dezember eines Jahres beim Landesschulamt einzureichen. Näheres zu Antrag und Zulassung, Prüfungsumfang und Prüfungsverfahren sowie Abschlüssen regelt die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Nichtschülerprüfungsverordnung).
• Abitur: Die Abiturprüfung kann an einem staatlichen Gymnasium oder an den Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium und Kolleg) abgelegt werden. Die Zulassung ist bis spätestens 1. Februar eines Jahres beim Landesschulamt zu beantragen. Näheres regelt die Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSchAP-VO).
Die Verordnungen und Ansprechpartner*innen findest du hier.
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