Weitere Infos
- Alle Infos zum Bundesfreiwilligendienst.
- Informiere dich auf der Webseite der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst.
- Infos zu allen Freiwilligendiensten auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
Wenn du die Schulpflicht (9 Jahre) erfüllt hast ohne einen Schulabschluss zu erwerben, dann bereitet dich das BVJ auf eine Berufsausbildung vor. Dabei werden dir fachliche und allgemeine Lerninhalte unter Berücksichtigung einer beruflichen Tätigkeit vermittelt.
Kann ich in das BVJ aufgenommen werden?
Alle Schülerinnen und Schüler, die schulpflichtig sind und keinen Schulabschluss erworben haben, werden in das BVJ aufgenommen.
Wie sieht die Ausbildung aus?
Neben klassischen Schulfächern wie Deutsch, Sozialkunde, Mathe und Informatik werden auch berufsbereichsbezogene Inhalte vermittelt. Jedoch geht es in im BVJ insbesondere um die fachpraktische Erfahrung, deshalb wirst du in zwei Berufsbereiche (z.B. Holztechnik, Metalltechnik, Ernährung oder Hauswirtschaft) eingeführt und absolvierst ein mehrwöchiges Betriebspraktikum.
Über die konkreten Berufsbereiche am jeweiligen Schulstandort kannst du dich auf der Homepage der BbS Conrad Tack in Burg informieren.
Welchen Abschluss kann ich erwerben?
Die Schülerinnen und Schüler können am Ende des Bildungsganges durch Teilnahme an einem Kolloquium den Hauptschulabschluss erwerben.
Wichtig! Für das Berufsvorbereitungsjahr musst du dich selbst in der Berufsschule anmelden. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme findest Du hier. Das Berufsvorbereitungsjahr beginnt immer mit dem neuen Schuljahr. Du bekommst im Berufsvorbereitungsjahr kein Geld.
Weiterführender Link
Es will nicht so richtig klappen? Auch nach dem BVJ hast du keinen Schulabschluss oder Ausbildungsplatz?
Dann kommt für dich vielleicht eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) in Frage.
Hier kannst du deinen Hauptschulabschluss nachholen und dich auf eine Ausbildung vorbereiten. Du erhältst Schulunterricht und erste Einblicke in Betriebe. Außerdem wirst du bei Problemen unterstützt.
Zur finanziellen Unterstützung kannst du einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen.
Achtung ! Ob du an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen kannst, erfährst du von deiner Beraterin oder deinem Berater in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Außerdem darfst du nicht älter als 25 Jahre sein.
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme beginnt im Herbst und dauert 10 bis 18 Monate.
Weitere Infos
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) kann dir helfen, herauszufinden, welche Berufsausbildung du später machen möchtest. Für 6 bis 18 Monate arbeitest du Vollzeit in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung, z.B. in einer Kita, einem Krankenhaus, einem Jugendkulturzentrum, einem Sportverein oder in einer politischen Organisation. Dort erhältst du Einblicke in das Berufsleben und sammelst praktische Erfahrungen.
Während des FSJ erhältst du ein Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden je nach Einrichtung zum Teil bezahlt oder du bekommst Geld dafür.
Genauso wie im Freiwilligen Sozialen Jahr kannst du in einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) für ca. 6 bis 18 Monate praktische Erfahrungen sammeln. In Frage kommen z.B. Einsätze in der Land- und Forstwirtschaft, in Umwelt-, Tier- und Naturschutzzentren oder in der Lebensmittelverarbeitung. Auch hier erhältst du ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.
Wichtig ! Die Schulpflicht ruht, solange ein FSJ/ FÖJ nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeleistet wird (§ 70 Abs. 4 Nr. 3 SchulG). Um an einem FSJ oder an einem FÖJ teilnehmen zu können, musst du zwischen 16 und 26 Jahre alt sein. Das FSJ bzw. FÖJ beginnt in der Regel am 1. August oder am 1. September.
Weitere Infos
Praktikum:
Praktika können dir dabei helfen, Erfahrungen in einem Beruf zu sammeln, für den du dich interessierst. Außerdem ist es in manchen Fällen Pflicht, vor Beginn einer Ausbildung bereits ein Praktikum gemacht zu haben. Normalerweise wird ein Praktikum nicht bezahlt. Wenn du länger als 3 Monate in dem Betrieb mithilfst, steht dir der Mindestlohn zu.
Einstiegsqualifizierung (EQ):
Du bist noch nicht richtig fit für eine Ausbildung? In einer Einstiegsqualifizierung machst du für 6 bis 12 Monate ein Praktikum in einem Betrieb. Ist der Betrieb mit dir zufrieden, kannst du dort nach dem Praktikum eine Ausbildung starten.
Achtung ! Ob du an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen kannst, erfährst du von deiner Beraterin oder deinem Berater in der Agentur für Arbeit. Auch als Jobcenter-Kunde kannst du eine Einstiegsqualifizierung machen. Wichtig ist, dass du mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen bist und noch keine Ausbildung abgeschlossen hast.
Übrigens: Noch mehr Unterstützung gibt es in der Einstiegsqualifizierung plus (EQ+). Dort kannst du zusätzlich z.B. finanzielle Hilfe (ausbildungsbegleitende Hilfen) oder Nachhilfeunterricht bekommen.
Zugewanderte können eine Einstiegsqualifizierung plus plus (EQ++) machen. Hier haben die Teilnehmenden zusätzlich Sprachunterricht und können z.B. finanziell unterstützt werden (ausbildungbegleitende Hilfen).
Weitere Infos
Praktikum
Einstiegsqualifizierung (EQ/ +/ ++)
STABIL steht für „Selbstfindung-Training-Anleitung-Betreuung-Initiative-Lernen“. Das Programm dauert 3-12 Monate. In Werkstattprojekten kannst du dich auf eine Ausbildung oder deinen Berufseinstieg vorbereiten. Außerdem wirst du bei Problemen unterstützt und lernst, deinen Alltag selbstständig zu meistern.
Achtung ! Ob du an STABIL teilnehmen kannst, erfährst du von deiner Berufsberaterin oder deinem Berufsberater der Agentur für Arbeit in deiner Schule oder deiner Ansprechpartnerin oder deinem Ansprechpartner im Jobcenter im Salzlandkreis. Außerdem darfst du nicht älter als 25 Jahre (in Ausnahmefällen 30 Jahre) sein, musst deine Schulpflicht erfüllt haben und darfst noch keine Ausbildung abgeschlossen haben.