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Zweiter Bildungsweg

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Du kannst deinen Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres bei Eintritt.
 
Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:
  • die Abendsekundarschule,
  • das Abendgymnasium und
  • das Kolleg.

Die Abendsekundarschule und das Abendgymnasium führen im Abendunterricht zu den mittleren Schulabschlüssen (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss einschließlich des erweiterten Realschulabschlusses) oder zum Abitur. Das Kolleg ist als Tagesausbildung konzipiert und schließt mit dem Abitur ab.

Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen geführt. Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre (Vorkurs, 1. und 2. Schuljahr). Bewerbungen für den Vorkurs müssen in der Regel bis zum 1. Dezember, für das 1. und 2. Schuljahr bis zum 1. April eines Jahres beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Das Abendgymnasium nimmt in der Regel Berufstätige auf. Studierende am Kolleg dürfen während der Studienzeit keine berufliche Tätigkeit ausüben. Bewerbungen gehen direkt an die Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasien und Kollegs) an den Standorten Halle oder Magdeburg. Abendgymnasium und Kolleg gliedern sich in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase.

Des Weiteren kann an den Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium und Kolleg) die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler abgelegt werden.

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