Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) kann dir helfen, herauszufinden, welche Berufsausbildung du später machen möchtest. Für 6 bis 18 Monate arbeitest du Vollzeit in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung, z.B. in einer Kita, einem Krankenhaus, einem Jugendkulturzentrum, einem Sportverein oder in einer politischen Organisation. Dort erhältst du Einblicke in das Berufsleben und sammelst praktische Erfahrungen.
Während des FSJ erhältst du ein Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden je nach Einrichtung zum Teil bezahlt oder du bekommst Geld dafür.
Genauso wie im Freiwilligen Sozialen Jahr kannst du in einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) für ca. 6 bis 18 Monate praktische Erfahrungen sammeln. In Frage kommen z.B. Einsätze in der Land- und Forstwirtschaft, in Umwelt-, Tier- und Naturschutzzentren oder in der Lebensmittelverarbeitung. Auch hier erhältst du ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.
Wichtig ! Die Schulpflicht ruht, solange ein FSJ/ FÖJ nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeleistet wird (§ 70 Abs. 4 Nr. 3 SchulG). Um an einem FSJ oder an einem FÖJ teilnehmen zu können, musst du zwischen 16 und 26 Jahre alt sein. Das FSJ bzw. FÖJ beginnt in der Regel am 1. August oder am 1. September.
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