Du möchtest jetzt deinen Realschulabschluss machen? Super! Das geht hier:
In der Berufsfachschule kannst du dich auf eine Ausbildung vorbereiten oder einen Berufsabschluss erwerben.
Bei guten Leistungen hast du die Möglichkeit, an einer Zusatzprüfung teilzunehmen und den Realschul-, erweiterten Realschulabschluss oder die Fachhochschulreife zu erwerben.
Mit der Fachhochschulreife kannst du jeden Studiengang an einer Fachhochschule studieren. An manchen Universitäten gibt es Sonderregelungen, sodass du berechtigt bist, auch dort mit der Fachhochschulreife zu studieren.
Auf der Webseite der Berufsbildenden Schulen im Salzlandkreis erhältst du alle weiteren Informationen zum Thema Berufsfachschule.
Wenn du die Schulpflicht erfüllt hast, aber nicht mehr Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule oder einer Abendklasse bist, kannst du durch eine Prüfung den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss (einschließlich des erweiterten Realschulabschlusses) oder das Abitur erwerben.
• Haupt- oder Realschulabschluss: Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis spätestens 15. Dezember eines Jahres beim Landesschulamt einzureichen. Näheres zu Antrag und Zulassung, Prüfungsumfang und Prüfungsverfahren sowie Abschlüssen regelt die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Nichtschülerprüfungsverordnung).
• Abitur: Die Abiturprüfung kann an einem staatlichen Gymnasium oder an den Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium und Kolleg) abgelegt werden. Die Zulassung ist bis spätestens 1. Februar eines Jahres beim Landesschulamt zu beantragen. Näheres regelt die Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSchAP-VO).
Die Verordnungen und Ansprechpartner*innen findest du hier.
Weitere Infos
Wenn du einen qualifizierten Hauptschulabschluss geschafft hast, kannst du danach die 10. Klasse einer Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule besuchen.
Am Ende der 10. Klasse gibt es eine Abschlussprüfung. Bestehst du sie, bekommst du einen Realschulabschluss.
Bei guten Leistungen erhältst du sogar den erweiterten Realschulabschluss. Das bedeutet…
… in den Kernfächern Deutsch, Mathe, Englisch:
… sonstige versetzungsrelevante Fächer:
Weitere Infos
Du kannst deinen Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Wichtig dafür ist, dass du mindestens 18 Jahre alt bist.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
• Abendsekundarschule: Über abends stattfindenden Unterricht kannst du in der Regel innerhalb von zweieinhalb Jahren den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss (inkl. dem erweiterten Realschulabschluss) oder das Abitur nachholen.
Bewerbungen werden beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Für den Vorkurs hat man dafür normalerweise bis zum 1. Dezember Zeit und für das 1. sowie 2. Schuljahr bis zum 1. April eines Jahres.
• Abendgymnasium: Über das Abendgymnasium können insbesondere Berufstätige den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss (inkl. dem erweiterten Realschulabschluss) oder das Abitur in Abendkursen nachholen.
Bewerben kannst du dich dafür direkt bei den Abendgymnasien in Halle oder Magdeburg.
• Kolleg: Das Kolleg findet tagsüber statt und schließt mit dem Abitur ab. Möchtest du deinen Abschluss an einem Kolleg nachholen, dann ist es nicht erlaubt, während der Ausbildungsdauer eine berufliche Tätigkeit auszuüben.