Der Regionale Arbeitskreis ist das zentrale Gremium der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik. Er bezieht die regionalen Arbeitsmarktakteure in die Planung, Entscheidung und Umsetzung von Förderaktivitäten mit ein. Der Regionale Arbeitskreis wird vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die gesamte ESF+-Förderperiode 2021 – 2027 gebildet. Mitglieder des Regionalen Arbeitskreises sind mindestens die Gebietskörperschaft, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Agentur für Arbeit, Sozialpartner, Wirtschaftspartner und eine gleichstellungspolitische Vertretung. Die Grundlage der Zusammenarbeit im Regionalen Arbeitskreis bildet eine Geschäftsordnung.