Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. Die Grundlage für die Durchführung und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“.
Es gelten die Regelungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“, Teil 2 Besondere Regelungen, Abschnitt 9, Förderbereich I Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen (JUBE).
Ziel
Der/Die Jugendhilfeberater/in ist Bindeglied zwischen der Jugendberufsagentur und dem Jugendamt der Gebietskörperschaft. Das Ziel besteht in der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Dritten Buches Sozialgesetzbuch, Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Jugendberufsagentur und der Beratung junger Menschen am Übergang von der Schule in die Ausbildung oder das Erwerbsleben.
Inhalte
Insbesondere soll der/die Jugendhilfeberater/in zusätzliche, das heißt nicht pflichtige Tätigkeiten, in der rechtskreisübergreifenden Fallarbeit der Jugendberufsagentur übernehmen und diese organisatorisch und inhaltlich unterstützen. Dazu zählen nachfolgende Aufgaben:
Durchführungszeitraum
Im Salzlandkreis kommt der/die Jugendhilfeberater/in für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 zum Einsatz.