Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. Die Grundlage für die Durchführung und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“.
Es gelten die Regelungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“, Teil 2 Besondere Regelungen, Abschnitt 1, Förderbereich A Berufliche Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen „Aktive Eingliederung“ (AE).
Ziel und Zielgruppe
Das Ziel ist, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen.
Aus der Bedarfsanalyse für den Salzlandkreis resultiert eine Zielgruppe mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten bzw. Integrationsschwierigkeiten und daraus resultierenden besonderen Unterstützungsbedarf. Die Zielgruppe für die Förderung sind am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, die mit Hilfe der Förderangebote nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben.
Hierzu zählen Langzeitarbeitslose
Inhalte
Ein Projekt kann sich sowohl an einzelne als auch an mehrere beschriebene Zielgruppen richten.
Die Projekte beinhalten ganzheitliche Angebote zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Die Teilnehmenden sollen durchgängig über alle Projektelemente hinweg intensiv begleitet und betreut werden. Die nachstehenden Projektelemente sollen flexibel miteinander kombiniert werden:
Durchführungszeitraum
Im Salzlandkreis wird an den vier großen Standorten Aschersleben, Bernburg, Schönebeck und Staßfurt jeweils ein Projekt im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 durchgeführt.