Getrennte Textilsammlung ab Januar, aber keine „Lumpen“ in die Kleidercontainer

KWB-Leiter Ralf Felgenträger informiert über EU-Richtlinie und zur Neuregelung im Salzlandkreis


Bernburg. Mit einer neuen EU-Richtlinie ab 2025 sollen die Müllmengen nach und nach reduziert und Textilien künftig besser recycelt werden. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wie der Kreiswirtschaftsbetrieb (KWB) des Salzlandkreises werden zur Getrennterfassung von Alttextilien verpflichtet.

Um welche Altkleider geht es?
Derzeit gibt es zwei Formen der Altkleidersammlung: Noch tragbare Second-Hand-Kleidung soll in den Altkleidercontainer. Karitative oder kommerzielle Unternehmen sammeln sie und geben bzw. verwerten sie weiter.
Daneben gibt es verschmutzte, zerschlissene und nicht mehr tragbare Kleidung, die bisher über den Restmüll entsorgt wird. Um die geht es in der EU-Richtlinie.

Was ist ab 2025 zu beachten?
Die neue Regelung will verhindern, dass Verbraucher ihre verschlissenen und nicht mehr tragbaren Kleidungsstücke in den Restmüll werfen. Das ist auch weiterhin möglich und nicht strafbar. Es wird aber nicht mehr empfohlen, denn was im Restmüll landet, wird nur verbrannt und nicht etwa recycelt.

„Wir machen die Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis auf diese neue Regelung aufmerksam. Der KWB setzt die Verpflichtung zur Getrennterfassung um und wird im neuen Jahr solche nicht mehr verwertbaren Textilien, wie alte Bettwäsche, Handtücher sowie unbrauchbare Bekleidung, im Rahmen der Sperrmüllsammlung mitnehmen. Sie können jederzeit auch auf unseren Wertstoffhöfen abgegeben werden, damit sie nicht mehr in der Restmülltonne landen müssen“, stellt KWB-Betriebsleiter Ralf Felgenträger klar.

 

Zum Hintergrund:

Bislang werden innerhalb der EU weniger als die Hälfte aller Altkleider gesammelt, um sie wiederzuverwenden oder zu recyceln. Nur ein Prozent der neuen Kleidung entsteht aus Alttextilien. Um das Recycling voranzubringen, sollen Verbraucher alte Textilien, auch Bettwäsche oder Handtücher daher ab Januar getrennt sammeln.

Die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Getrennterfassung schreibt vor, dass diese ein System zur getrennten Erfassung von Alttextilien anbieten müssen. Aufgrund mancher vorausgegangener Diskussionen betont auch die Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ) gleichzeitig, dass die etablierte Alttextilsammlung demnächst nicht für die Sammlung von Textilabfällen, Lumpen, Putzlappen etc. missbraucht werden darf, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und mangels Recyclingfähigkeit weiterhin in den Restmüll gehören.

 

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