Bernburg/SLK. Am 14. März 2025 möchten wir wieder gern besonders verdienstvollen Bürgerinnen für ihr ehrenamtlichen Engagement und ihren persönlichen Einsatz für das Gemeinwohl in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft, Soziales, Kultur, Sport sowie junges Engagement im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung danken.
Wir sind uns sicher, dass Sie zahlreiche Frauen im Salzlandkreis kennen, die aktiv in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Gemeinde- oder Kirchenarbeit, im Umwelt- und Tierschutz, im Feuerwehr- und Rettungsdienst, in der Nachbarschaft oder im Stadtteil tätig sind. Die Palette kann und soll breit gefächert sein – von der guten Seele in der Begegnungsstätte bis zur treuen Fahrerin des „Mutti-Shuttles“; von der Übungsleiterin im Sportverein bis zur Lernpatin in der (Berufs-)Schule; von der Betreuerin des Kreativzirkels bis zur Trainerin der Show-Tanzgruppe.
Gewiss kennt ein jeder bzw. eine jede eine „Salzlandfrau“ aus dem persönlichen Umfeld. Und dabei muss nicht nur langjähriger Einsatz für eine gute Sache im Fokus stehen. Oftmals sind es die vielen kleinen Gesten, die für manche selbstverständlich sind, aber längst nicht für jeden bzw. jede eine Selbstverständlichkeit darstellen.
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis dazu aufrufen, sich ein wenig Zeit zu nehmen, um ehrenamtlich aktive Frauen für die Ehrenpreisvergabe schriftlich zu nominieren.
Die Ehrenpreisträgerinnen 2025 werden im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung am 14. März 2025 im Salzlandtheater Staßfurt bekanntgegeben.
Wenn Sie also in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis oder Ihrem beruflichen Umfeld Frauen kennen, deren Leistungen Sie bemerkenswert finden, dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns dies bitte schriftlich mitteilen würden.
Veranstalter der Ehrenpreisverleihung 2025 sind der Salzlandkreis sowie die Städte Aschersleben, Schönebeck (Elbe), Staßfurt und Bernburg (Saale) mit ihren Gleichstellungsbeauftragten, die Salzlandsparkasse und die Salzlandküche GmbH. Finanzielle Unterstützung leisten zudem die Stadtwerke Aschersleben GmbH, die Ascanetz GmbH, die Stadtwerke Staßfurt GmbH, die Stadtwerke Bernburg GmbH, die Stadtwerke Schönebeck GmbH und die Energie Mittelsachsen GmbH.
In der Hoffnung, dass die Ehrung auch im Jahr 2025 eine erfolgreiche Fortsetzung findet, möchte wir uns bereits jetzt für Ihre Nominierungsvorschläge bedanken.
Nachfolgend erfahren Sie, was Sie tun können, damit verdienten Frauen die Ehrung „Salzlandfrau“ 2025 zuteilwerden kann.
Wer kann die „Salzlandfrau“ 2025 vorschlagen?
Jede Bürgerin und jeder Bürger sowie Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen und Unternehmen können die Auszeichnung verdienter Frauen anregen.
Wie sollten die Nominierungsvorschläge aussehen?
Der Nominierungsvorschläge sollten möglichst detaillierte Schilderungen der Verdienste begrenzt auf eine A4-Seite enthalten. Eine bloße Aufzählung von Funktionen oder Ämtern ist nicht ausreichend. Die Nominierte sollte im Salzlandkreis wohnhaft sein. Eigenbewerbungen sind nicht zugelassen. Die Beilage von aktuellen Referenzen, aus denen die Einschätzung des Engagements der Nominierten hervorgeht, ist erwünscht.
Gern können die Vorschläge mit Belegen, wie z. B. Zeitungsartikeln oder Schriftstücken Dritter, untermauert sein. Die vorgeschlagene Person sollte über den Vorschlag nicht informiert sein bzw. informiert werden. Die eingereichten Unterlagen werden nicht an die Einreicher zurückgesandt.
Wer prüft die Nominierungsvorschläge?
Eine Jury bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, Institutionen und Behörden des Salzlandkreises wird über die Ehrenpreisvergabe entscheiden. In diesem Verfahren wird auch über die Kategorie der Ehrung entschieden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Jurymitglieder sind sich bewusst, dass jeder eingereichte Nominierungsvorschlag höchste Anerkennung verdient. Eine Auswahl zu treffen, welche ehrenamtliche Leistung die Ehrung öffentlich verdient hat, stellt eine kaum lösbare Aufgabe dar. Insoweit entscheidet jedes Jury-Mitglied nach bestem Wissen und Gewissen.
Alle Vorschläge werden vertraulich behandelt. Dritte erhalten generell keine Auskünfte zum Stand des Auswahlverfahrens, zu Einzelheiten des Engagements oder zu den Gründen, die zu einer eventuellen Ablehnung geführt haben.
An wen sind die Vorschläge zu senden und wann endet die Einreichungsfrist?
Ihre Nominierungsvorschläge senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2025 (es zählt der Eingang des Poststempels) an eine der folgenden Ansprechpartnerinnen:
Salzlandkreis
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
Astrid Müller
Karlsplatz 37
Telefon: +49 3471 684-1020
Telefax: +49 3471 684- 561010
Stadt Staßfurt
Persönliche Referentin des Bürgermeisters
Julia Föckler
Tel: +49 3925 981204
Telefax: 03925 981208
E-Mail: Julia.Foeckler@stassfurt.de
Stadt Aschersleben
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
Kathrin Sommer
Markt 1
06449 Aschersleben
Tel: +49 3473 958111
Telefax: 03473 958920
E-Mail: k_sommer@aschersleben.de
Stadt Schönebeck (Elbe)
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und Inklusionsbeauftragte
Andrea Alzuro Lopez
Markt 1
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel: +49 3928 710303
Telefax: 03928 710199
E-Mail: A.Alzuro-Lopez@schoenebeck-elbe.de
Stadt Bernburg (Saale)
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
Katrin Block
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Telefon: +49 3471 659685
Telefax: +49 3471 622127
E-Mail: gleichstellungbeauftragte.stadt@bernburg.de
Die o. g. Ansprechpartnerinnen beantworten auch gern Ihre Fragen oder nehmen Anregungen entgegen.
Wir freuen uns auf Ihre Nominierungsvorschläge!