Salzlandkreis erstellt Vorschlagsliste zur neuen Amtsperiode ab 2025
Bernburg/SLK. Weil die fünfjährige Amtsperiode ehrenamtlicher Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg im kommenden Februar endet, ist der Salzlandkreis – wie die anderen Landkreise und die kreisfreien Städte – jetzt zur Mithilfe bei der Vorbereitung der Neuwahl angesprochen.
Derzeit erstellt die Kreisverwaltung eine Vorschlagsliste für die neue Amtsperiode 2025 bis 2029 und möchte weitere Interessierte für das besondere Ehrenamt gewinnen.
Um was geht es? Ehrenamtliche Richter nehmen mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an Gerichtsverhandlungen teil. Das Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt insbesondere Streitigkeiten von Bürgern mit der öffentlichen Verwaltung. Ehrenamtliche Richter müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen, sondern sich mit Alltagskenntnissen, gesundem Menschenverstand, Menschenkenntnis und allgemeiner Lebenserfahrung in das Verfahren einbringen.
Wer in die Vorschlagsliste des Salzlandkreises zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufgenommen werden möchte, muss zudem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und hier seinen Wohnsitz haben.
Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, auch Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann und Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Ferner sollen Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten und Verdienstausfall nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.
Interessenten für das Ehrenamt als Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg können sich bis zum 30. Oktober 2024 beim Salzlandkreis, Fachdienst Zentraler Service, in 06400 Bernburg (Saale) melden, Telefon +49 3471 684-1150. Sie erhalten ein Formular zugesandt oder können es nachfolgend downloaden: