Renten- und Leistungsanpassung zum 1. Juli

Salzland-Kreisverwaltung erinnert an Mitwirkungspflicht: Leistungsempfänger sollen umgehend Bescheide und Mitteilungen über Zuschläge vorlegen.


Bernburg/SLK. Menschen, die beim Salzlandkreis über den Fachdienst Soziales Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII erhalten – als Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - müssen neue Rentenbescheide im Rahmen der aktuellen Rentenanpassung unverzüglich beim Salzlandkreis einreichen zur Anpassung der nachgeordneten Leistungen. Darauf macht der Fachdienst Soziales der Kreisverwaltung aufmerksam. Die Vorlage kann per Post oder E-Mail erfolgen.

Gleiches gilt für Mitteilungen über die Gewährung eines Rentenzuschlags, der ab 1. Juli mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung möglich wird. Erwerbsminderungs- bzw. Hinterbliebenenrentner erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zwischen dem 10. und 20. eines jeden Monats einen Rentenzuschlag über den Renten Service der Deutschen Post AG ausgezahlt. Die Deutsche Post versendet Zuschlagsberechtigten im Auftrag des zuständigen Rentenversicherungsträgers eine Mitteilung mit der individuellen Berechnung. 

SGB-XII-Leistungsbezieher, die noch keinen Rentenbescheid bzw. keine Zuschlagsmitteilung erhalten haben, müssen den Fachdienst Soziales über die neue Rentenhöhe bzw. den Rentenzuschlag informieren und sie mittels Zahlungseingang nachweisen. 

Der Landkreis erinnert auch alle Wohngeldbezieher vom Fachdienst Soziales an die Mitwirkungspflicht und die erforderliche Vorlage der Rentenbescheide bzw. der Zuschlagsmitteilungen.

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x