Hilfen für Menschen mit und ohne Behinderung gibt es in Deutschland viele – den richtigen Ansprechpartner zu finden, ist mitunter jedoch schwierig. Bei der Suche im Salzlandkreis hilft ab sofort Andreas Rose als sogenannter Verfahrenslotse.
Bernburg/Staßfurt. Welche Begleitungs- und Unterstützungsangebote gibt es für Menschen mit einer drohenden oder festgestellten körperlichen oder seelischen Behinderungen? Wo beantrage ich Leistungen der Eingliederungshilfe? Wer ist zuständig und welche Anträge sind im Einzelnen notwendig? Ist es das Jugendamt, das Sozialamt, das Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit, die Unfall-, Kranken- oder Rentenversicherung?
Orientierung und Begleitung bei diesen und ähnlichen Fragen bietet ab sofort der Salzlandkreis mit Hilfe eines sogenannten Verfahrenslotsen. Dieses Amt hat Andreas Rose vom Fachdienst Jugend und Familie inne. Er sitzt am Standort der Kreisverwaltung in der Bernburger Straße 13 in Staßfurt und ist zu den regulären Sprechzeiten telefonisch erreichbar unter +49 3471/684 1817. Termine an den Standorten der Kreisverwaltung, bei kooperierenden Einrichtungen und Hausbesuche sind auf Wunsch und nach Vereinbarung möglich.
Eine erste Kontaktaufnahme ist persönlich, telefonisch oder per Mail möglich. Wünschenswert ist eine Terminvereinbarung. Die Mail-Adresse lautet: . Grundlage für seine Tätigkeit ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.
Andreas Rose ist Sozialpädagoge und hat über 40 Jahre Berufserfahrung. Er sagt: „Der deutsche Sozialstaat sieht viele Hilfen vor, um den Betroffenen Teilhabe trotz Einschränkung zu ermöglichen bzw. Familien bei den mit einer Behinderung verbundenen Herausforderungen zu unterstützen.“ Die Suche nach den richtigen Ansprechpartnern sei mitunter jedoch schwierig.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem auch die Information über Leistungen der Eingliederungshilfe, Vermittlung von Ansprechpartnern für Leistungen der Eingliederungshilfe, die Begleitung und Unterstützung im gesamten, auch schon laufenden Rehabilitationsverfahren sowie die Information über weitere Hilfs‐ und Beratungsangebote. Allerdings entscheidet er nicht selbst über die Anträge.
An den Verfahrenslotsen wenden können sich Menschen mit einer Behinderung bzw. drohenden Einschränkungen bis zum 27. Lebensjahr, deren Eltern, Personensorge‐ und Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Personen die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen und/oder gesetzliche Betreuer, mit möglichen Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß der Sozialgesetzbücher VIII und IX.
Die Inanspruchnahme des Leistungsangebotes ist kostenfrei und keine Voraussetzung, um Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten zu können. Die Tätigkeit erfolgt nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Personen. Der Verfahrenslotse arbeitet unabhängig und vertraulich.
Der Verfahrenslotse soll jedoch nicht nur Orientierung im Einzelfall bieten. Er soll auch den Prozess hin zum inklusiven Jugendamt begleiten. Hintergrund: Auf Grundlage des 2021 beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes plant der Gesetzgeber ab 2028 die Zuständigkeit der örtlichen Jugendämter für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen zu übertragen – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.