Wenn Feldarbeiten Spuren auf Straßen hinterlassen

 

Untere Straßenverkehrsbehörde macht auf Gefahren und Regelungen bei verschmutzten Straßen im Salzlandkreis aufmerksam

Bernburg/SLK. Die Natur erwacht, der Frühling steht in den Startlöchern und für den Landwirt heißt das: wieder auf die Felder. Wie vor hundert Jahren im alten Volks- und Kinderlied „Im Märzen der Bauer…“ geht es dabei zwar heute nicht mehr zu mit der modernen Technik, aber es bleibt das Arbeiten auf dem Feld und der Umgang mit der Natur. Diese Arbeit ernährt Menschen und Tiere.

Weil zum diesjährigen Saisonstart die Äcker und Felder besonders nass sind, möchte der Salzlandkreis Landwirte und Verkehrsteilnehmer auf die besonderen Umstände hinweisen, wenn Traktoren und Landmaschinen beim Verlassen der Felder öffentliche Straßen verschmutzen. Das liegt in der Natur der Sache und ist nicht zu vermeiden. Aber der richtige Umgang damit ist entscheidend.

Wenn die Felder feucht sind, bleibt leicht Erde an den Traktorreifen hängen, die sich löst bei der Fahrt auf die Straße. Verschmutzte Straßen stellen bei Regen oder Tau ein großes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Durch Nässe werden heruntergefallene Erdballen schnell zu einem gefährlichen Schmierfilm.

Die untere Straßenverkehrsbehörde hat die wichtigsten Regeln zusammengefasst, die Landwirte beachten sollten, um die öffentliche Verkehrssicherheit zu gewährleiten und die Straßeninfrastruktur zu schützen sowie mögliche Bußgelder oder sogar Unfälle zu vermeiden. 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet, Straßen zu beschmutzen, zu benetzen oder Gegenstände dort liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Verkehrswidrige Zustände müssen vom Verantwortlichen unverzüglich beseitigt und ausreichend kenntlich gemacht werden, heißt es hier weiter. Wie er das macht, entscheidet er eigenverantwortlich.

Verkehrszeichen darf er jedenfalls nicht verwenden. Deren Aufstellung kann nur die Straßenverkehrsbehörde anordnen. Im Einzelfall könnten deshalb aufgestellte Gefahrenschilder rechtzeitig mit den örtlichen Kommunen bzw. mit der unteren Straßenverkehrsbehörde im Salzlandkreis abgesprochen werden.

Neben den straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind auch Vorgaben aus dem Bundesfernstraßengesetz und dem Landestraßengesetz Sachsen-Anhalt (StrG LSA) zu beachten. Demnach hat derjenige, der eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, Abfall oder Gegenstände unbefugt auf die Straße auch zur Entsorgung bringt, ohne Aufforderung deren Beseitigung unverzüglich vorzunehmen. Ist er dazu nicht in der Lage, muss er die Polizei oder die Straßenmeisterei oder eine andere Stelle des Straßenbaulastträgers, in Ortsdurchfahrten auch die Gemeinde, unverzüglich benachrichtigen. Der Baulastträger kann dann die Beseitigung auf Kosten des Verursachers vornehmen.

Übernimmt ein Lohnunternehmer für den Landwirt die Arbeit, ist er für die Säuberung zuständig, wenn er die Reinigungspflicht nicht auf den Auftraggeber überträgt. Dann muss der Landwirt für die Reinigung sorgen und haftet im Schadensfall. Damit es bei der Verantwortlichkeit nicht zu Missverständnissen kommt, empfiehlt der Salzlandkreis den Landwirten, mit ihren Lohnunternehmen zu klären und eventuell vertraglich zu fixieren, wer die Straßenreinigung übernimmt.

Denn in jedem Fall können Verstöße gegen die StVO und das StrG mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Verschmutzung nicht rechtzeitig beseitigt oder ausreichend kenntlich gemacht wird. Kommt es gar zu Unfällen durch Verunreinigungen, wird der Verursacher haftbar.

Zur Verkehrssicherheit können mit gebotener Rücksichtnahme und Umsicht alle Beteiligten beitragen. Die untere Straßenverkehrsbehörde bittet Landwirte, bei der täglichen Feldarbeit auf verschmutzte Straßen zu achten und sie umgehend zu reinigen.

 

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