Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung

Stallpflicht für Geflügel wieder aufgehoben
Amtstierärztin rät Geflügelhaltern aufgrund weiterhin hoher Gefahr des Eintrags zu besonderen Schutzmaßnahmen.


Calbe/Bernburg. Einen Monat nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb in einem Ortsteil von Calbe/Saale sind die amtlich vom Fachdienst für Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises erlassenen besonderen Vorschriften zum Schutz des Geflügels aufgehoben worden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Salzlandkreis Ende vergangener Woche veröffentlicht. Mit der Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung ist auch der Entfall der Stallpflicht in dieser Region verbunden.

Amtstierärztin Dr. Marina Bradtke erklärt, man habe bei großflächigen und stichprobenartigen Kontrollen von Geflügelhaltern in den eingerichteten Schutz- und von Überwachungszonen im Bereich Calbe keine weiteren Fälle registriert, in denen Geflügel speziell an dem für Hausgeflügel gefährlichen aviären Influenza-Virus erkrankt sind.  In diesem Zusammenhang bedankt sie sich bei den Geflügelhaltern für das größtenteils umsichtige Verhalten. Entwarnung kann die Amtstierärztin dennoch nicht geben. „Die Gefahr eines Virus-Eintrags im Salzlandkreis über Wildvögel bleibt unverändert hoch.“

Geflügelhalter sollten deshalb weiterhin unbedingt sicherstellen, dass ihre Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem sollten die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden, und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollten für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Wichtig ist laut der Amtstierärztin auch, bei Erkrankungen oder gehäuftem Verenden von Geflügel den Hoftierarzt hinzuzuziehen.

Die Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Salzlandkreises.

 

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